Wichtige Gesetzesänderung zum 01.08.2022

Müssen jetzt alle Arbeitgeber ihre Arbeitsverträge ändern?

Der Deutsche Bundestag hat am 23.06.2022 eine Gesetzesänderung beschlossen, das nicht nur Änderungen zum Nachweisgesetz, sondern auch zum Teilzeit- und Befristungsrecht sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und der Handwerksordnung enthält.

Neben Selbstverständlichkeiten, wie etwa Angaben zur Dauer der Probezeit, der Möglichkeit zur Anordnung von Überstunden oder dem Hinweis auf ggf. anwendbare Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, enthält das Gesetz auch empfindliche Bußgeldvorschriften, die den Arbeitgeber treffen können, sollten seine Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ab dem 01.08.2022 oder bei Vertragsänderungen ab dem 01.08.2022 nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Wir möchten nicht verhehlen, dass das Gesetz aus unserer Sicht problematisch ist. So ist beispielsweise der Belehrungsumfang des Arbeitgebers im Gesetz nicht hinreichend konkretisiert worden. Weder das Gesetz, noch die dazugehörige Gesetzesbegründung lässt Rückschlüsse auf dessen Umfang zu. Dies hatten bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes verschiedene Verbände, aber auch der Bundesrat moniert. Letzter hatte vorgeschlagen, den Arbeitgebern Musterformulierungen an die Hand zu geben. Der Gesetzgeber hat sich allerdings gegen die verschiedenen Vorschläge entschieden, sodass die Konkretisierung wieder einmal den Gerichten überlassen bleibt.

Aufgrund der sich aus diesem Umstand ergebenden Risiken raten wir allen Arbeitgebern, ihre Arbeitsverträge rechtlich überprüfen zu lassen.

Wir freuen uns, wenn wir Sie hierbei unterstützen können.