Welche Versicherung ist nach dem Unfall mein Ansprechpartner?

Die des Unfallgegners. Haftet der andere zu 100 Prozent, zahlt die gegnerische Versicherung auch zu 100 %. Wenn Sie glauben, dass Sie mindestens eine Teilschuld haben oder die andere Seite Ansprüche anmeldet, müssen Sie Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. Dann prüfen beide Versicherungen den Sachverhalt, berücksichtigen die Angaben der Beteiligten und die der Zeugen. Am Ende geht es darum, wer welchen Anteil der Schäden übernimmt. Es wird also eine Haftungsquote gebildet und danach die Ansprüche reguliert.

Ein Beispiel: Auf einem Parkplatz kommt es beim Rangieren zweier Autos zum Zusammenstoß. Kaum zu klären, wer von Ihnen mehr Schuld hat. Hier gehen die Versicherungen meist von 50:50 aus. Das heißt: Jeder bekommt den Schaden und alle weiteren Leistungen wie Mietwagenkosten etc. zur Hälfte ersetzt. Die anderen 50 Prozent müssen Sie selbst tragen.

Haben Sie eine Vollkasko-Versicherung? Die springt für die Reparaturen an Ihrem Auto ein, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Dafür riskieren Sie allerdings eine Verschlechterung beim Schadenfreiheitsrabatt. Tipp: Über das „Quotenvorrecht“ können Sie sich oft einen Teil des Geldes für diese Rückstufung sowie die Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zurückholen.

Wird es kompliziert, lassen Sie sich auf jeden Fall von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.