Verkehrsunfall

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zum Thema Unfall und erklären, wie die Anwaltskanzlei Riedel Ihnen helfen kann.

Während Sie diesen Absatz lesen, hat es irgendwo in Deutschland schon wieder gekracht: Alle zwölf Sekunden passiert statistisch gesehen hierzulande ein Unfall. Meistens nur Blechschäden, aber trotzdem ärgerlich für alle Beteiligten. Kaum jemand weiß wirklich, was jetzt zu tun ist.

Wir beantworten Ihnen jetzt die zehn wichtigsten Fragen – vom Ausfüllen des Unfallberichts bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  1. Was muss ich nach dem Autounfall als Erstes tun?

Absicherung der Unfallstelle: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen – in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste müssen Sie im Auto haben. Auch ist es sinnvoll, sie anzuziehen. Das gilt auf jeden Fall auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht. Leisten Sie Erste Hilfe, wenn nötig.

Dann sammeln Sie Beweise. Dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos. Schauen Sie sich nach Zeugen um, nehmen Sie deren Personalien auf. Jetzt kommt das Wichtigste: Füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam den Unfallbericht aus – der gehört in jedes Handschuhfach. Auf dem Bogen werden alle Daten erfasst, die Sie benötigen.

  1. Wann sollte ich nach dem Unfall die Polizei rufen?

Rufen die die Polizei immer, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Schäden – bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise sowieso nicht. Rufen Sie die Polizei außerdem, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn Sie sich mit dem Gegner streiten oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.

Ein verbreiteter Irrtum: Die Beamten klären nicht, wer den Schaden bezahlen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten über die Haftungsfrage zu diskutieren. Bitte beachten Sie: Belasten Sie sich auf keinem Fall selbst. Machen Sie nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug.