Verkehrsunfall & Versicherungen: Welche Leistungen stehen Ihnen Leistungen zu?

Nicht nur bei der Wahl des Mietautos gilt: Sie dürfen das Geld der Versicherung nicht mit vollen Händen ausgeben. Sie haben eine Schadenminderungspflicht! Aber Sie müssen auch nichts verschenken: Kosten für Ihren Anwalt, Abschleppwagen, Gutachter, Entsorgung bei einem Totalschaden sowie Pauschalen für Telefon oder Porto können Sie immer im Verhältnis der Haftungsquote geltend machen. Das bedeutet, bei einer Verteilung der Haftung von 75 Prozent zu Ihren Gunsten bekommen Sie auch ¾-tel Ihrer Aufwendungen. 25 Prozent müssen Sie selbst zahlen.

Eine knifflige Frage ist die Wertminderung, die vor allem bei einem Verkauf des reparierten Unfallautos eine Rolle spielt. Ob und in welcher Höhe sie vorliegt, kann nur ein Kfz-Sachverständiger klären. Hier kommt es unter anderem auf die Art der Schäden, das Alter und die Laufleistung an. Faustformel: Es liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, aufwendige Schweiß-, Lackierungs-, Richt- oder Spachtelarbeiten waren nötig, dann gibt`s auch eine Wertminderung. Außerdem kommt eine Wertminderung nur dann in Betracht, wenn das Auto vorher nicht schon völlig heruntergekommen war.

Nicht vergessen: Wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind, geht es unter anderem um Schmerzensgeld und eine Haushaltshilfe.