Verkehrsunfall: Versicherung will nicht zahlen

Ein Klassiker in der Rechtsberatung ist der Streit um die Reparaturkosten. Beispiel: Laut Kfz-Sachverständigem reicht es nicht, den hinteren Kotflügel des Wagens des Geschädigten auszubeulen, er muss ausgetauscht werden. Im Gutachten werden 3800 € veranschlagt, so geht es an die gegnerische Versicherung. Die Werkstatt legt los. So weit, so gut. Aber am Ende gibt es Ärger, der Geschädigte bekommt lediglich zwei Drittel der Rechnung überwiesen.

Oder: Der Gutachter hatte wegen dem Wertverlust die Lackierung der hinteren Tür vorgegeben – Die Versicherung ist aber der Ansicht, dass diese Arbeit und damit die Kosten man sich sparen könne.

Oder: Der Geschädigte fordert, da er eine Schadensberechnung noch nie gemacht hat, mehrfach sein Geld.

Und: Gestritten wird auch bei fiktiven Abrechnungen. Hier geht es meistens um die Höhe der Stundenverrechnungssätze. Bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu drei Jahren gibt es meist keine Probleme. Bei älteren Autos setzen die Versicherungen oft die Tarife von günstigeren Werkstätten an.

Tipp: Wenn Ihr Fahrzeug nachweislich scheckheftgepflegt ist, haben Sie Anspruch auf die höheren Sätze.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, wenn Sie befürchten, dass die Versicherungen vielleicht nicht oder zu wenig zahlen, immer die Beauftragung der Anwaltskanzlei Riedel, Ihre Spezialisten im Verkehrsrecht

Ein Klassiker in der Rechtsberatung ist der Streit um die Reparaturkosten. Beispiel: Laut Kfz-Sachverständigem reicht es nicht, den hinteren Kotflügel des Wagens des Geschädigten auszubeulen, er muss ausgetauscht werden. Im Gutachten werden 3800 € veranschlagt, so geht es an die gegnerische Versicherung. Die Werkstatt legt los. So weit, so gut. Aber am Ende gibt es Ärger, der Geschädigte bekommt lediglich zwei Drittel der Rechnung überwiesen.

Oder: Der Gutachter hatte wegen dem Wertverlust die Lackierung der hinteren Tür vorgegeben – Die Versicherung ist aber der Ansicht, dass diese Arbeit und damit die Kosten man sich sparen könne.

Oder: Der Geschädigte fordert, da er eine Schadensberechnung noch nie gemacht hat, mehrfach sein Geld.

Und: Gestritten wird auch bei fiktiven Abrechnungen. Hier geht es meistens um die Höhe der Stundenverrechnungssätze. Bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu drei Jahren gibt es meist keine Probleme. Bei älteren Autos setzen die Versicherungen oft die Tarife von günstigeren Werkstätten an.

Tipp: Wenn Ihr Fahrzeug nachweislich scheckheftgepflegt ist, haben Sie Anspruch auf die höheren Sätze.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, wenn Sie befürchten, dass die Versicherungen vielleicht nicht oder zu wenig zahlen, immer die Beauftragung der Anwaltskanzlei Riedel, Ihre Spezialisten im Verkehrsrecht