Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen!
Wir wissen, was jetzt zu tun ist. Rufen Sie an.
Wir kümmern uns um Ihr Recht.Ein Verkehrsunfall ist für niemanden schön. Ist der erste Schock vorbei stellen sich viele Fragen rund um die Abwicklung. Wir setzen uns engagiert für Sie ein und prüfen Ihre Rechte.
Versicherung und Schadenersatz
Unverschuldeter Unfall – zahlt die Versicherung wirklich alles?
Seit einigen Jahren versuchen die Versicherungen ihre Kosten durch sogenanntes Schadenmanagement zu senken. Dazu gehört unter anderem die aktive Ansprache von Geschädigten. Häufig wird eine schnelle und unbürokratische Regulierung des Schadens bereits kurz nach dem Unfall in Aussicht gestellt und der Geschädigte damit auf Distanz gehalten.
Schnelle Regulierung kann teuer werden
In vielen Fällen werden die Geschädigten dadurch davon abgehalten, einen Anwalt bzw. einen eigenen Gutachter einzuschalten, dessen Kosten die Versicherung selbstverständlich übernehmen müsste. Eine objektive Prüfung der Schadensregulierung auf Vollständigkeit findet nicht statt. Vereinfacht gesagt: Die gegnerische Versicherung bezahlt oft nur das, was auch eingefordert wird. Dem gegenüber stehen eine Reihe von Positionen, die die gegnerische Versicherung Ihnen einfach vorenthält.In vielen Fällen werden die Geschädigten dadurch davon abgehalten, einen Anwalt bzw. einen eigenen Gutachter einzuschalten, dessen Kosten die Versicherung selbstverständlich übernehmen müsste. Eine objektive Prüfung der Schadensregulierung auf Vollständigkeit findet nicht statt. Vereinfacht gesagt: Die gegnerische Versicherung bezahlt oft nur das, was auch eingefordert wird. Dem gegenüber stehen eine Reihe von Positionen, die die gegnerische Versicherung Ihnen einfach vorenthält.
Wie groß ist der Schaden wirklich?
Wer sich nicht intensiv mit dem Thema befasst, dem ist oft gar nicht bewusst, welche Schäden tatsächlich entstanden sind. Wir prüfen für Sie alle potenziellen Positionen und ob sich daraus ein Anspruch für Sie ergibt.
Dazu gehören insbesondere beim Verkehrsunfall:
- Sachschaden,
- Personenschaden mit damit verbundenem Schmerzensgeld,
- Haushaltsführungsschaden,
- Erwerbsschaden / Verdienstausfall,
- Teil- und Vollkaskoschäden.
So stellen wir sicher, dass Ihnen keine Leistung vorenthalten wird und Sie haben die Gewissheit durch den gegnerischen Versicherer nicht benachteiligt zu werden.
Unfall – was ist zu tun?
Ratgeber für Geschädigte
Neben den selbstverständlichen Punkten, die Sie bei einem Unfall sofort umsetzen müssen (Unfallstelle absichern, sich um Verletzte kümmern etc.) gibt es einige Dinge, die Sie aus rechtlicher Sicht beachten sollten:
1. Halten Sie sich mit Aussagen gegenüber allen zurück!
Halten Sie sich mit Aussagen gegenüber Unfallgegnern und der Polizei zum Verkehrsunfall zurück – auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Auch wenn für Sie auf den ersten Blick feststeht, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie nur die notwendigen Angaben machen. Die Gegenseite wird alles versuchen, um Ihnen zumindest eine Teilschuld zuzuweisen und dadurch die Kosten zu senken.
Sie müssen Ihre Personalien und Informationen zu Ihrem Fahrzeug bzw. Ihrer Versicherung angeben. Evtl. schildern sie der Polizei kurz und knapp den Unfallhergang. Bedenken Sie: alles was Sie sagen, kann auch zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Ausführliche Aussagen sollten Sie daher erst mit Ihrem Anwalt absprechen.
In manchen Fällen werden die Beteiligten einige Tage nach dem Unfall zu einer Aussage auf das Polizeirevier vorgeladen. Diese Aussage kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens haben. Ein Fehler mit u.U. gravierenden Folgen ist hier schnell passiert. Vermeiden Sie Probleme und sprechen Sie vorab mit uns.
2. Sichern Sie Zeugen
Häufig stehen noch einige Personen nach einem Unfall am Straßenrand und beobachten das Geschehen. Sobald die Unfallstelle gesichert und Verletzte versorgt sind, sollten Sie versuchen, die Personalien der Zeugen aufzunehmen.
Leider sind bei Eintreffen der Polizei viele Zeugen häufig bereits vom Unfallort wieder verschwunden. Deren Aussagen können aber für Sie als Geschädigter wichtig sein. Versuchen Sie daher Personalien von so vielen potenziellen Zeugen aufzunehmen, wie möglich, da dies der Beweissicherung für ein späteres Verfahren dienlich sein kann.
Vorsicht bei Angeboten
Häufig bieten die Versicherungen sofort eigene Gutachter, Werkstätten oder Anwälte an. Im Gegenzug wird schnelle und unbürokratische Abwicklung versprochen. In manchen Fällen „droht“ die Versicherung sogar damit, dass finanzielle Nachteile entstehen, wenn man eine eigene Auswahl trifft. Unsere Empfehlung: Akzeptieren Sie keine Angebote vorschnell. Sie haben das Recht auf Gutachter, Werkstatt und Anwalt nach eigener Wahl. Lassen Sie sich mindestens einen Tag Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und suchen Sie sich Partner, denen Sie vertrauen.
3. Vorsicht bei Angeboten
Häufig bieten die Versicherungen sofort eigene Gutachter, Werkstätten oder Anwälte an. Im Gegenzug wird schnelle und unbürokratische Abwicklung versprochen. In manchen Fällen „droht“ die Versicherung sogar damit, dass finanzielle Nachteile entstehen, wenn man eine eigene Auswahl trifft.
Unsere Empfehlung: Akzeptieren Sie keine Angebote vorschnell. Sie haben das Recht auf Gutachter, Werkstatt und Anwalt nach eigener Wahl. Lassen Sie sich mindestens einen Tag Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und suchen Sie sich unabhängige Partner, denen Sie vertrauen.
4. Wenn Sie verletzt sind, gehen Sie zum Arzt
Diese Empfehlung gilt auch bei leichten Verletzungen. Jeder Schaden, der geltend gemacht werden soll, muss belegt werden. Falls Sie eine Verletzung haben, lassen Sie sich das von Ihrem Arzt bestätigen. Für ein später geltend zu machendes Schmerzensgeld ist es unerlässlich eine durchgehende ärztliche Betreuung nachzuweisen.
5. Heben Sie Quittungen und Beweise auf
Wenn Ihnen infolge des Unfalls Kosten entstehen, sollten Sie die Quittungen unbedingt aufheben. Sie müssen mit dem Bus nach Hause fahren, weil Ihr Wagen nicht mehr fahrbereit ist. Sie brauchen ein Taxi, um zum Arzt zu kommen. Ihre Jacke wurde beim Unfall beschädigt. Dies sind nur einige Beispiele für Schäden, die Ihnen durch einen Unfall entstehen können. Bewahren Sie alle Beweise auf, mit denen Sie Ihren Schaden belegen können. So können Sie nachher lückenlos Ihre Ausgaben nachweisen und die Kosten vom gegnerischen Versicherer erstattet bekommen.
Brauche ich wirklich einen Anwalt?
Rechte sichern – Nachteile vermeiden
Es ist wichtig zu wissen, dass bei Verkehrsunfällen selten nur einer schuld ist. Selbst wenn die Situation für Laien klar erscheint, wird vor Gericht häufig eine Mitschuld des vermeintlichen Unfallopfers festgestellt. Diese Mitschuld vor Gericht zu verhandeln und evtl. durch Zeugen zu beweisen oder widerlegen, ist für einen Laien fast unmöglich.
So bekommen Sie, was Ihnen zusteht
Da ein Verkehrsunfall im Leben glücklicherweise nicht zu häufig vorkommt, kennen die meisten Menschen ihre Rechte und Ansprüche nach einem Unfall nicht. Die gegnerische Versicherung wiederum begleicht nur die Ansprüche, die auch geltend gemacht wurden. Rechtsanwalt Sebastian Adam stellt als Anwalt für Verkehrsrecht sicher, dass Sie alles bekommen, was Ihnen zusteht. Dies können z. B. Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Krankentransport, entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden etc. sein.
Den „Papierkrieg“ erledigen wir für Sie
Die Erfahrung zeigt, dass der Schriftverkehr mit Versicherung, Behörden, Mietwagenfirma, Unfallgegner sowie evtl. dessen Anwalt sehr aufreibend sein kann. Unser spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht übernimmt diese Verhandlungen für Sie. Dadurch werden Fehler vermieden, die Sie evtl. viel Geld kosten können.
Kompetente Verteidigung
Insbesondere falls gegen Sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen in dem Verfahren keine Nachteile entstehen.
Wir sichern Ihre Rechte als Geschädigter oder verteidigen Sie als Unfallverursacher.
Was kostet der Anwalt?
Guter Rat muss nicht teuer sein!
Die gute Nachricht ist: In vielen Fällen kostet Sie die kompetente Beratung durch einen Fachanwalt gar nichts. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ihr Unfallgegner beim Verkehrsunfall den Schaden schuldhaft verursacht hat. Die Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruches und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss auch das Anwaltshonorar für Sie begleichen. So zahlen Sie keinen Cent und das ist für Sie als Geschädigten auch gut so.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt das Honorar
Das Gleiche gilt, wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, welche das Verkehrsrecht abdeckt, abgeschlossen haben. Die Deckungsanfrage übernehmen wir gerne für Sie. Anschließend rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. In der Regel entstehen dabei für Sie nur Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung, die Sie vereinbart haben.
Bußgeld: Wir rechnen für Sie
Insbesondere falls gegen Sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ein Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen in dem Verfahren keine Nachteile entstehen.
Wir sichern Ihre Rechte als Geschädigter oder verteidigen Sie als Unfallverursacher.