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    Radarfalle – geblitzt?

Eine Geschwindigkeitsübertretung ist schnell passiert

Fast jeder Autofahrer hat wohl irgendwann einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Man ist einen Moment abgelenkt, denkt an ein aktuelles Problem oder konzentriert sich kurz auf Mitfahrer, schon ist die Tachonadel über der erlaubten Geschwindigkeit. Pech, wenn man in diesem Moment in eine Radarfalle fährt und geblitzt wird.

Nur ein paar km/h zu schnell

Im Normalfall werden Sie nicht angehalten, wenn Sie in einer Radarfalle geblitzt wurden. Stattdessen erhalten Sie einige Zeit später einen Bußgeldbescheid bzw. einen Anhörungsbogen von der Behörde.

Falls Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h überschritten haben, ist die Angelegenheit leicht zu bereinigen. Sie werden nur verwarnt und müssen maximal ein Verwarngeld von € 35 zahlen. Auch Punkte drohen in diesen Fällen nicht. Sie erledigen die Sache einfach durch Zahlung des Verwarngeldes. Da keine erheblichen Konsequenzen zu befürchten sind (z. B. Fahrverbot oder Punkte) empfehlen wir in den meisten Fällen das Verwarngeld zu zahlen. Sollten Sie aber der Meinung sein, dass Ihnen zu Unrecht ein Vorwurf gemacht worden ist, können Sie gegen die Verwarnung vorgehen. Wir unterstützen Sie gerne in dem Verfahren.

Oder waren Sie „blitzschnell“ in der Radarfalle?

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie bei höheren Geschwindigkeiten geblitzt wurden. Oft werden hier hohe Bußgelder verhängt und Punkte in Flensburg eingetragen. Unter Umständen droht sogar ein mehrmonatiges Fahrverbot. In diesen Fällen erhält der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen. Ein Bußgeld wird jedoch nicht genannt und eine einfache Zahlung zur Erledigung des Verfahrens ist nicht möglich.

Sie sind nicht verpflichtet in dem Anhörungsbogen irgendwelche Angaben zur Sache zu machen. Allerdings müssen Sie die Informationen zu Ihren persönlichen Daten (z. B. Namen, Adresse, Geburtsdatum) korrigieren, falls diese fehlerhaft eingetragen sind. Tun Sie dies nicht, droht ein weiteres Bußgeldverfahren.
Schon in diesem Verfahrensstadium lassen sich taktische Erwägungen ziehen, weshalb Sie so früh wie möglich mit einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt sprechen sollten.

Machen Sie keine weiteren Angaben zur Sache, erhalten Sie entweder einen Bußgeldbescheid oder das Verfahren wird eingestellt. Dies könnte z. B. passieren, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Für den letzteren Fall droht unter Umständen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch die Behörde. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist dies der späteste Zeitpunkt zur Beauftragung eins Anwalts. Für jeden Fall gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Ausnahmslos!

Am besten beauftragen Sie so früh wie möglich einen Verteidiger, um Ihre Chancen im Ermittlungsverfahren zu erhöhen. In vielen Fällen kann das Verfahren unter Mitwirkung eines Anwalts eingestellt werden und es drohen weder Geldbuße noch Punkte oder gar ein Fahrverbot.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns in einer unserer Niederlassungen an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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