Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und es wird teuer
Mal eben in Gedanken gewesen oder noch schnell über rote Ampel und schon ist es passiert: Es blitzt. Ärgerlich, teuer und ab einer gewissen Zeitspanne auch noch mit Fahrverbot bedroht.
Welche Folgen drohen?
Weniger als eine Sekunde rot = einfacher Rotlichtverstoß
Länger als eine Sekunde rot = qualifizierter Rotlichtverstoß
Häufige Fragen
Auch bei Gelb über die Ampel kann ein Rotlichtverstoß sein
Wer in eine Kreuzung einfährt, während die Ampel gelb zeigt und dort wegen dichtem Verkehr stehen bleiben muss, begeht ebenfalls einen Rotlichtverstoß. Hintergrund ist, dass man nur dann in eine Kreuzung einfahren darf, wenn klar ist, dass man diese auch direkt und ohne Behinderung anderer wieder verlassen kann.
Wie steht es um meine Versicherung?
Eine besondere Gefahr droht, wenn Sie einen Rotlichtverstoß begangen haben, der zu einem Unfall geführt hat. Falls das Überfahren der roten Ampel als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird, kann es sein, dass die Versicherung die Leistung kürzt. Eine Einstufung als grobe Fahrlässigkeit verschärft damit nicht nur die Strafe, sondern birgt auch ein Versicherungsrisiko. Eine wichtige Aufgabe unserer Verteidigung ist es daher, nach Möglichkeit diese Einstufung abzuwenden, sodass Sie von Ihrer eigenen Versicherung nicht in Regress genommen werden.
Wir verteidigen Sie kompetent
Unsere Aufgabe als Verteidiger besteht zuerst darin, die Vorwürfe zu überprüfen. Ist der Rotlichtverstoß tatsächlich nachweisbar? Auch stationäre Blitzanlagen sind nicht unfehlbar. Wie steht es um die Zeugenaussage des Polizisten, der den Vorgang eventuell beobachtet hat? Kann die Qualifizierung „mit Sachbeschädigung“ oder „mit Gefährdung“ wirklich zweifelsfrei nachgewiesen werden? Immer wieder gibt es Fehler in der Messtechnik oder bei der Vorgehensweise. Diese gilt es zu finden, um dann nach Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Selbst wenn die eigentliche Messung nicht zu beanstanden ist, gibt es Argumente, die Folgen zu entschärfen. Hier darf natürlich nicht vorgetragen werden, dass man es eilig hatte. Aus unserer Erfahrung als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht kennen wir die Einwendungen, die bei Gericht eine Chance haben, die Strafe deutlich abzumildern. Häufig kann dadurch z. B. ein Fahrverbot abgewendet werden.
Fahrverbot vermeiden
Die Verhängung eines Fahrverbots ist sehr ärgerlich und schränkt Sie als Betroffenen erheblich ein – gerade im Zeitalter größtmöglicher Flexibilität. Wir prüfen für Sie, ob die Verhängung eines Fahrverbots vermieden werden kann. Dies ist immer dann möglich, wenn ein Fahrverbot existenzbedrohende Auswirkungen hat, z. B. die Gefahr eines Jobverlustes birgt. Die Gerichte sind bei der Beurteilung häufig sehr streng. Dennoch gibt es in manchen Fällen Tricks, wie ein Fahrverbot auch ohne Existenzbedrohung vermieden werden kann. Hier gilt es, möglichst früh aktiv zu werden und alle Chancen zur Umgehung eines Fahrverbotes zu nutzen.
Schnell Handeln – Schaden begrenzen
Für eine effiziente Verteidigung ist es wichtig, dass Sie uns umgehend kontaktieren, sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Für den Einspruch gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. Wir setzen uns dann direkt für Sie ein. Als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht gehört die kompetente Verteidigung bei Rotlichtverstößen zu unseren täglichen Aufgaben.
Insbesondere, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie Ihre Möglichkeiten ohne finanzielles Risiko durch uns überprüfen lassen. In vielen Fällen finden wir einen Weg, um die Strafe deutlich zu mildern oder sogar ganz abzuwenden.