Torwarttrainer kann Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzen
Finanzgericht Düsseldorf: Ein Torwarttrainer bei einem Lizenzfußballverein, der ein Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich für seine Trainertätigkeit nutzt, kann die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 05.11.2019 entschieden (Az.: 15 K 1338/19 E).
Torwarttrainer wollte Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten absetzen
Der Kläger war bei einem Lizenzfußballverein als Torwarttrainer angestellt. In seiner Steuererklärung machte er die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements bei dem Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend. Er gab an, dass er diesen Teil seines Abonnements beruflich genutzt habe. Er müsse sich diverse Fußballspiele ansehen, um im Fußballgeschäft auf dem Laufenden zu bleiben.
Erster Rechtsgang: Sky-Bundesliga-Abo einer Tageszeitung vergleichbar und privat veranlasst
Im ersten Rechtsgang lehnte das Finanzgericht den Werbungskostenabzug ab. Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ sei kein Fachpublikum, sondern die Allgemeinheit. Die entsprechenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie beim Bezug einer Tageszeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe.
Bundesfinanzhof: Torwarttrainer kann Abo bei nahezu ausschließlich beruflicher Nutzung absetzen
Im anschließenden Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof dem Ansatz des Finanzgerichts, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung vergleichbar sei, nicht. Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten sein könnten, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Das Verfahren wurde zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht zurückverwiesen.
Das Finanzgericht bejaht nahezu ausschließlich berufliche Nutzung
Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht der Klage nach einer umfassenden Anhörung des Klägers und der Vernehmung von Zeugen nun stattgegeben. Der Kläger habe das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult. Den Inhalt des Fußball-Pakets habe der Kläger allenfalls in einem unbedeutenden Umfang privat genutzt.