• Verteidigung vor Gericht

    Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Beratung und Verteidigung vor Gericht

Unser Experte für Steuerstrafrecht steht Ihnen mit seinem Fachwissen als Fachanwalt für Steuerrecht fachkundig zur Seite.

Er bietet Ihnen bundesweit eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Beratung an und übernimmt als Strafverteidiger Ihre Verteidigung vor der Steuerfahndung und vor Gericht.

„Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörden über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt, oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt.“

Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung und die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, aber auch die Entscheidung über die Abgabe einer Selbstanzeige sind für die Betroffenen äußerst belastende Situationen. Wir tragen diesen Umständen Rechnung, indem wir diese Verfahren diskret und mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen führen.

Wichtig ist die möglichst frühzeitige Einschaltung unseres auf das Steuerrecht versierten Experten, damit er für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie erarbeiten und diese mit Ihnen abzustimmen kann.

Verteidigung im Steuerstrafrecht

Eine erfolgreiche Steuerstrafrechtsverteidigung setzt exzellente Kenntnisse des Steuerrechts und des Verfahrensrechts voraus.

Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer oder mehreren Durchsuchungen. Bereits hier gilt es Fehler zu vermeiden, denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Steuerfahndung) dürfen viel, aber nicht alles. Bei unserer täglichen Arbeit stellen wir regelmäßig fest, dass sich die Behörden dabei leider nicht immer nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier gilt es die Grenzen gegenüber den Ermittlungsbehörden aufzuzeigen und Ihre Rechte zu wahren.

Laufende Strafverfahren können sehr oft durch einen „Deal“ beendet werden, ohne dass es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen muss. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt es in ständiger Kommunikation mit den Behörden zu bleiben.

Im gerichtlichen Verfahren ist es außerdem von entscheidender Bedeutung, dass unser Steuerrechts-Experte nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern in gleichem Maße über detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Sehr häufig gelingt es unserem Experten daher, den vorgeworfenen Steuerschaden – die Bemessungsgrundlage für die spätere Strafe – durch eigene Berechnungen erheblich zu mindern und so das Strafmaß deutlich zu senken.

Sollte sich eine Anklage vor einem Gericht nicht vermeiden lassen, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung auch dort zur Seite, auch für etwaige Berufungs- und Revisionsverfahren.

Lassen Sie sich also frühzeitig von Herrn Sebastian Adam, unserem Fachanwalt für Steuerrecht beraten!