Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Selbstanzeige – Auslandskonten – Unternehmen
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung muss eine Punktlandung sein und sollte nicht mehr Probleme schaffen, als sie löst.
Vertrauen Sie auch hier auf die Erfahrung unseres Fachanwalts für Steuerrechts. Die Praxis der Selbstanzeige, etwa im Bereich der Auslandskonten oder für Unternehmen, ist zu einer Spezialmaterie geworden, die ohne professionelle Hilfe nicht erfolgreich bewerkstelligt werden kann. Nur mit der Unterstützung durch einen hierauf spezialisierten Berater, wie unseren Fachanwalt für Steuerrecht, Herrn Sebastian Adam, erhalten Sie effiziente Lösungen. Unser Steuerrechts-Experte begleitet Ihre Selbstanzeige deshalb vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens.
Steuer-CD oder Betriebsprüfung
Aus Unkenntnis und Zeitdruck, weil beispielsweise wieder eine sogenannte Steuer-CD aufgetaucht ist oder sich eine Betriebsprüfung angekündigt hat, wird oft ein Schreiben mit der allgemeinen Ankündigung an das Finanzamt versandt, dass in Kürze weitere Informationen zu einem bestimmten kurz angerissenem Thema folgen werden. Solche Ankündigungen und Schreiben sind aber, ebenso wie die Verwendung eines Musterschreibens für eine Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung, keinesfalls ausreichend oder zielführend für eine wirksame strafbefreiende Selbstanzeige und führen eigentlich immer zu dem gefürchteten Eigentor.
Lassen Sie sich also frühzeitig von Herrn Sebastian Adam, unserem Fachanwalt für Steuerrecht beraten!