Sozialplan Abfindung
Egal ob ein Arbeitgeber sein Unternehmen neu ausrichten will oder Einschränkungen plant, die Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter haben (Betriebsänderung) und ist bei ihm ein Betriebsrat eingerichtet, muss er einen Sozialplan aufstellen.
Ein solcher Sozialplan regelt nicht die Frage, ob eine bestimmte Betriebsänderung durchgeführt werden soll, das regelt ein Interessenausgleich. Der Sozialplan regelt vielmehr, in welchem Umfang eine bestimmte Betriebsänderung durchgeführt und in welchem Zeitraum sie umgesetzt werden soll.
Ein Sozialplan regelt also den Ausgleich für die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen der Arbeitnehmer, die von der geplanten Betriebsänderung betroffen sind.
Hat sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auf einen Sozialplan geeinigt oder konnte der Betriebsrat einen solchen durch eine Einigungsstelle erzwingen, ergeben sich aus dem Sozialplan die Regelungen, mit denen die wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen bzw. zumindest abgemildert werden sollen. Ein Sozialplan enthält also beispielsweise Regelungen zur Höhe er Abfindung im Falle von Entlassungen. Er kann aber auch Vereinbarungen über die Einrichtung einer Beschäftigungsgesellschaft, das Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen u.a. enthalten. Sollen Betriebsteile verlegt werden, kann ein Sozialplan auch Umzugsbeihilfen oder Fahrtkostenregelungen enthalten.
Da Sozialpläne alle Arbeitnehmer begünstigen sollen, die von der Betriebsänderung betroffen sind, enthalte die Sozialpläne mit wenigen Ausnahmen einklagbare Rechtsansprüche für jeden Arbeitnehmer. Um dies zu erreichen definieren die Sozialpläne üblicherweise ihren genauen Anwendungsbereich in zeitlicher und persönlicher Weise. Dabei können bestimmte Arbeitnehmer auch aus dem Anwendungsbereich eines Sozialplans herausgenommen werden. So ist es beispielsweise nicht unüblich, leitende Angestellte oder auch Arbeitnehmer im
rentennahen Alter von den Sozialplanleistungen auszuschließen.
Die Tücken liegen bekanntlich im Detail.
Enthält ein Sozialplan bspw. eine Regelung, die Arbeitnehmer, die gegen eine Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben haben, von den Sozialplanleistungen ausschließt, wäre diese Regelung unzulässig.
Andererseits können Ansprüche aus einem Sozialplan auch untergehen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für alle übrigen Ansprüche im Arbeitsrecht. Sie können verjähren oder, was viel gefährlicher ist, durch Ablauf der im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Sozialplan geregelten Ausschlussfristen erlöschen.
Haben Sie Fragen zum Thema Sozialplan, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.