Soforthilfen für kleinere Unternehmer in Baden-Württemberg
Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmer brauchen jetzt in der Corona-Krise Soforthilfen.
Viele Bundesländer, so auch Baden-Württemberg stocken die Mittel des Bundes durch eigene Hilfen auf. Sind auch Sie auf finanzielle Hilfen angewiesen, können Sie den Antrag hier downloaden:
Link zum DownloadIn diesem Antrag finden Sie eine Frage nach dem Grund des Liquiditätsengpasses. Diesen Grund müssen Sie belegen und sollten sich deshalb vor der Antragstellung mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen.
In Baden-Württemberg muss bei dieser Frage übrigens nicht mehr das Privatvermögen mit einbezogen werden. Sie müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten zu bezahlen.