Recht für Wohnungseigentümer
Ärger in der Eigentümergemeinschaft?
Als Wohnungseigentümer oder Verwalter sind Sie an einem einvernehmlichen Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft interessiert. Leider sind Konflikte wie in jeder Gemeinschaft jedoch nicht auszuschliessen. In diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Nur dann können Sie im Streitfall richtig argumentieren und Ihr Recht auch durchsetzen. Deshalb beraten wir Sie kompetent in allen Rechtsfragen zum WEG-Recht.
Zu unseren Stärken gehören:
- Rechtliche Beratung bei Wohnungskauf bzw. Aufteilung in Teileigentum (Vertrag, Notar, Eintragung)
- Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
- Verwaltung des Wohnungseigentums
- Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum, Miteigentumsanteil, Sondereigentum und Teilhabe an der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Veränderungen oder Umbauten im Gemeinschaftseigentum,
- Modernisierungsmaßnahmen, Durchführbarkeit und Notwendigkeit
- Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung,
- WEG-Versammlung (Vertretung des Eigentümers, Einberufung, Durchführung)
- WEG-Wirtschaftsplan oder Verwalterbestellung
- Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
- Geltendmachung ausstehender Hausgelder
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