Nebenkosten
Nicht alle Kosten, die in oder durch ein Mietshaus anfallen, dürfen in einer Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung regelt nur die Kosten, die auch umlagefähig sind.
Wir wissen, was zu tun ist. Rufen Sie an. Wir kümmern uns um Ihr Recht.
Das sollten Sie wissen:
Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
Dazu gehören Aufwendungen, die für folgende Bereiche anfallen:
- Grundsteuer
- Warm- und Kaltwasserversorgung sowie die Entwässerung
- Heizkosten und die Kosten der Heizungswartung
- Reinigung des Gebäudes und die Gartenpflege
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Beleuchtung
- Reinigung des Schornsteins
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- TV- und Radioanschlüsse (z. B. Kabelgebühren)
- Waschmaschinen oder Trockner
- Hausmeister
- Aufzüge
Die Betriebskostenverordnung finden Sie hier: BetrKV.
Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden!
Kosten der Verwaltung und Geschäftsführung dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Ebenso sind Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vom Vermieter zu tragen.
Formelle Anforderungen an die Nebenkostenabrechnung
An die Nebenkostenabrechnung werden eine Anzahl formeller Anforderungen gestellt, die der Vermieter beachten muss. Viele dieser Punkte erscheinen selbstverständlich und werden doch häufig vergessen. Darauf sollten Vermieter bei der Erstellung achten:
Kosten
Die Kosten müssen einzeln aufgeführt und auch als Gesamtsumme ausgewiesen werden. Für jeden Betrag muss klar erkennbar sein, durch welche Nebenkostenart er verursacht wurde. Der Verteilerschlüssel ist für den Mieter verständlich aufzuführen.
Abrechnung
Vorauszahlungen des Mieters müssen ausgewiesen und von der Gesamtsumme abgezogen werden.
Textform
Für die Nebenkostenabrechnung gilt die Textform. D. h., die Abrechnung muss dem Mieter schriftlich zugesandt werden. Allerdings kann der Vermieter auch Fax oder E-Mail für den Versand verwenden, da bei der Textform im Gegensatz zur Schriftform keine eigenhändige Unterschrift notwendig ist.
Anschrift
Die Anschrift des Mieters muss in der Nebenkostenabrechnung richtig angegeben werden. Die Wohnung, auf die sich die Abrechnung bezieht, ist in einem Mehrfamilienhaus genau zu spezifizieren (Stockwerk, rechts oder links).
Ort und Zeitraum
Die Abrechnungseinheit (Haus) und der Abrechnungszeitraum sind zu aufzuführen.
Zahlung
Es muss deutlich erkennbar sein, ob der Mieter aufgrund der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung leisten muss, oder ob er eine Rückzahlung erhält.
Klarheit
Die Nebenkostenabrechnung muss für einen durchschnittlich gebildeten Mieter klar und verständlich sein.