Eine Spezialität von uns!
Fachanwalt Mietrecht Baden-Baden
Durch die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet garantieren wir Ihnen professionelle Beratung und eine engagierte Vertretung.
Das Mietrecht wird in einem Mietvertrag geregelt!
In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete besteht.
Das Mietrecht in Deutschland ist sehr komplex und sieht zahlreiche Besonderheiten vor.
Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Mieter und Vermieter müssen sich dabei unter anderem mit der Art des Vertragsabschlusses, mit Sicherheiten, mit Besonderheiten während der Mietzeit sowie mit den Regelungen bezüglich der Nebenkostenabrechnung auseinandersetzen.
Unsere Fachanwälte kennen sich bestens aus.
Egal ob es um die Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen, um einen Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, um
Kündigung von Mietverträgen, Eigenbedarfskündigungen Mieterhöhungen oder Mietminderungen geht, wir haben die passende Antwort.
Bei uns sind Sie mit allen mietrechtlichen Fragestellungen und Problemen besten aufgehoben. Gerne setzen wir uns auch für Sie ein!
Häufige Fragen zum Mietrecht
Wann sollte ich einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten?
Das deutsche Mietrecht ist für Laien nicht mehr überschaubar. Daher empfehlen wir Ihnen zumindest eine kurze Erstberatung, bevor es mit Ihrem Mieter oder Vermieter zu einem Streit kommt. In vielen Fällen genügt bereits eine günstige Erstberatung, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
Besonders ärgerlich ist es, sich auf einen Streit einzulassen und hinterher festzustellen, dass das deutsche Mietrecht nicht der eigenen Rechtsvorstellung entspricht. Gerade in diesem Rechtsbereich weichen allgemeines Rechtsempfinden und tatsächliche Rechtsprechung häufig voneinander ab. Gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden Sie unnötigen Ärger, indem Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Mietrecht fragen.
Die Rechtslage genau zu kennen, ist für Sie als Vermieter oder Mieter ein unschätzbarer Vorteil in der Diskussion mit der Gegenseite. Viele Konflikte lassen sich durch eine juristische Analyse schnell lösen. Schon deshalb ist es von Vorteil, einen erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht rechtzeitig einzuschalten.
Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf berechtigt?
Der Vermieter muss die Wohnung auch tatsächlich für sich oder die ihm nahestehende Person benötigen. Er muss daher im Kündigungsschreiben nicht nur die Person benennen, für die er Eigenbedarf anmeldet, sondern auch vernünftig und nachvollziehbar begründen, warum es ausgerechnet diese Wohnung sein muss.
Nachvollziehbar begründet wäre eine Kündigung, wenn der Vermieter z. B. eine Erdgeschoßwohnung für seine gehbehinderte Mutter benötigt oder seine Tochter eine Familie gründen will und daher eine größere Wohnung gebraucht wird. Die Begründung hat um so detaillierter auszufallen, je mehr Wohnungen der Vermieter besitzt, die er alternativ für seinen Eigenbedarf heranziehen könnte.
Aber selbst, wenn die Wohnung für die eigene Tochter ist kann eine Eigenbedarfskündigung u. U. vor Gericht durchfallen. So hatte das Amtsgericht Köpenik einen Vermieter in die Schranken verwiesen, der seine 105qm große Wohnung für die 17-Jährige Tochter widerhaben wollte (AZ. 14 C 16/13). Aus diesem Grund hat er den langjährigen Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Das Gericht befand, dass eine derart große Wohnung für eine 17-Jährige nicht angemessen ist und den bisherigen Mieter benachteiligt.
Es lohnt sich daher sowohl für Vermieter (vorab) und Mieter immer, die Begründung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Was sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?
Als Mieter haben Sie bei einem unbefristet abgeschlossenen Mietvertrag in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss. Wenn dies der Fall ist, zählt dieser Monat bei der Kündigung mit. Die 3-Monatsfrist gilt dann, wenn Sie einen Standardmietvertrag nach dem 31. August 2001 abgeschlossen haben. Falls Ihr Vertrag vor diesem Termin in Kraft trat und individuelle Vereinbarungen zur Frist enthalten sind, kann es sein, dass längere Kündigungszeiten zu beachten sind.
Grundsätzlich gilt: Kündigen Sie rechtzeitig und nicht erst am letzten Tag, der rechtlich möglich ist. Sollte aus irgendeinem Grund eine Verzögerung bei der Zustellung eintreten, kann das teure Folgen haben. Behalten Sie auch eine Kopie der Kündigung bei Ihren Unterlagen.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Für jeden Vermieter besteht die Pflicht, dem Mieter eine Wohnung ohne Mängel zu überlassen. In der Praxis ist dieser Idealzustand niemals permanent zu erreichen, gerade dann nicht, wenn es sich um ein langjähriges Mietverhältnis handelt. Schimmel, Lärmbelästigung vonseiten der Nachbarn oder eine defekte Ausstattung im Sanitärbereich – als dies sind Beispiele für Mängel, die häufiger vorkommen können. Treten sie auf, hat der Mieter die Möglichkeit, seine Miete zu mindern, bis der Vermieter Abhilfe geschaffen hat.
Mieterhöhung – Was ist erlaubt und wie kann widersprochen werden?
Fast jeder Mieter erhält früher oder später einmal eine Mieterhöhung. Dann stellt sich die Frage: Ablehnen oder Mieterhöhung zustimmen? Widersprechen lohnt sich oft, denn weit über 50% aller Mieterhöhungen sind fehlerhaft bzw. rechtswidrig.
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