Kurzarbeit
Zusammenfassung Stand Montag 16.3.2020
Was ist Kurzarbeit?
- Kurzarbeit ermöglicht es dem Unternehmer die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter auf bis zu 0% runterzufahren.
- Die Unternehmer können für die Kurzarbeit bei dem für den betroffenen Betrieb zuständigen Arbeitsamt Kurzarbeitergeld beantragen.
- Die Mitarbeiter müssen danach nicht mehr oder nur noch zum Teil arbeiten, bekommen aber auch nur 60% des Verdienstausfalls bzw. 67% bei Unterhaltspflichten von mindestens 1 Kind. Je nach Gehaltshöhe und Anzahl der betroffenen Arbeitszeit erhalten sie so 50-95% ihres Nettolohns.
Nettorechner hier: Link
Voraussetzungen:
- Im Betrieb oder Betriebsteil muss ein erheblicher Arbeitsausfall und dadurch Entgeltverlust von mindestens 10% für mindestens ⅓ der Mitarbeiter prognostiziert werden.
- Auf Grundlage eines am 13.3.2020 beschlossenen Gesetzes kann die Bundesregierung den Schwellenwert von 1/3 auf bis zu 10% absenken.
- Damit wird für die nächsten Tage gerechnet.
Kurzarbeit kann nur mit aufgrund einer Rechtsgrundlage, also z.B. einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder einer Regelung im Tarifvertrag, eingeführt werden. Fehlt eine solche Grundlage, kann eine solche Vereinbarung auch nachträglich noch mit den Mitarbeitern schriftlich vereinbart werden.
Wie lange werden Unternehmer durch Kurzarbeitergeld unterstützt?
- Die gesetzliche Regel-Bezugsdauer vom Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 104 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III längstens 12 Monate.
- Wenn zwischendurch wieder Aufträge reinkommen, muss die Kurzarbeit unterbrochen werden. In diesem Fall führen die nicht beanspruchten Monate zur Verlängerung des Anspruches, diese werden an die ursprüngliche Dauer angehängt. Wird die Kurzarbeit für mehr als 3 Monate unterbrochen, dann muss zwingend ein neuer Antrag gestellt werden.
Offen:
Sozialversicherungsbeiträge: Derzeit sind dies Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. noch vom Arbeitgeber zu tragen. Der Gesetzgeber hat aber angekündigt, dass eine vollständige oder teilweise Erstattung der Beiträge durch die Agentur für Arbeit möglich werden wird.
Anmeldung:
Es empfiehlt sich, vor der Einreichung der Dokumente zur Beantragung von Kurzarbeitergeld frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen und offene Fragen vorab zu klären.
Problem:
Der Arbeitgeber bekommt das Geld erst nach der Zahlung an den Mitarbeiter erstattet. Außerdem können ggf. verlängerte Bearbeitungszeiten beim Arbeitsamt entstehen.
Hinweis:
Auf der Seiten der Bundesagentur für Arbeit ist der gesamte Prozess zur Beantragung von Kurzarbeitergeld anschaulich erklärt, entsprechende Formulare sind auch zur Verfügung gestellt.
Wie schon in der Vergangenheit müssen die Unternehmer alles Mögliche getan haben, um ihre Mitarbeiter anderweitig zu beschäftigen, sie müssen Überstunden abbauen oder Resturlaub aus dem Vorjahr vorrangig gewähren.
Vor der Antragstellung empfehlen wir, Kontakt mit dem Arbeitsamt aufzunehmen und die notwendigen Schritte oder Fragen zu besprechen.
Gerne stellen wir Ihnen einen Vorschlag für eine Vertragsergänzung des Arbeitsvertrages zur Verfügung.