Hilfe für Kleinunternehmer vom Staat
Nach einem Bericht des Spiegels vom 21. 3. 2020 (jetzt lesen) und gleichlautenden Pressemeldungen hat die Bundesregierung für Kleinst-und Kleinunternehmer nicht rückzahlbare Leistungen im Umfang von insgesamt 40 Mrd. Euro beschlossen. 10.000.000.000 EUR hiervon sollen als direkte Transferleistungen für in Not geratene Selbständige ohne eigene Mitarbeiter gezahlt werden. Die übrigen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Die Bundesregierung verspricht eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung der Anträge und hat angekündigt, die eigentliche Prüfung erst nachträglich durchzuführen.
Höhe des Bundeszuschusses:
Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung bis zu 9000 EUR für 3 Monate
Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 EUR für 3 Monate
Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung von bis zu 30.000 EUR.
Rückzahlung: die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Antragstellung: Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung durch Länder/Kommunen; Anträge können noch nicht gestellt werden.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.