Gesetzesänderung zu Tankgutscheinen
Übernimmt der Arbeitgeber neben der Lohnzahlung auch einen Teil der Benzin- oder Dieselkosten seines Mitarbeiters in Form eines sogn. Tankgutscheins, handelt es sich hierbei um Sachbezüge. Sie sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) (https://dejure.org/gesetze/EStG/8.html). Bisher konnte so der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nachträglich unter Vorlage einer Quittung einer Tankstelle die Kosten bis zu einer Grenze von 44,00 EUR brutto für netto erstatten.
Das hat der Gesetzgeber zum 01.01.2020 teilweise geändert.
Gutscheine und auch die teilweise genutzten Gutscheinkarten gelten in Anlehnung an das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/) nur noch dann als Sachbezug, wenn ihre Einlösung regional auf eine bestimmte Produktkategorie oder durch ein vertraglich angeschlossenes Akzeptanzpartnernetz beschränkt ist.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann ein Arbeitgeber auch weiterhin seinem Mitarbeiter bis zu 528 Euro jährlich brutto für netto zukommen lassen!