Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaft
Was ist das?
Oft ist es in einer Ehe so, dass nur ein Partner Rentenansprüche erwirbt. Dies kommt durch die Aufteilung in Erwerbstätigkeit auf der einen Seite und Haushaltsführung auf der anderen Seite zustande. Da durch die Erwerbstätigkeit Rentenanwartschaften erworben werden, entsteht häufig ein Ungleichgewicht. Durch den Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt und dieses Ungleichgewicht beseitigt. Der Ehegatte, der in der Ehezeit die höheren Versorgungen erworben hat, muss dem Partner die Hälfte der Differenz abgeben. Ziel ist es dabei, dass beide Ehepartner mit der gleichen Versorgung aus der Ehe gehen. Der Versorgungsausgleich findet auch statt, wenn beide Eheleute berufstätig waren. Ob Kinder existieren oder die Anzahl der Kinder, hat keinen Einfluss auf den Versorgungsausgleich. Kindererziehungszeiten zählen im Übrigen in gewissem Umfang als Beitragszeiten. Die Beiträge gelten in dieser Phase als gezahlt.
Der Versorgungsausgleich kann per Ehevertrag ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn der Partner dennoch über eine ausreichende Altersversorgung verfügt. Andernfalls ist die Vereinbarung sittenwidrig und dadurch nichtig. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs muss gerichtlich gebilligt werden.
Häufige Fragen
Muss nur ein Ehepartner Leistungen an den anderen abgeben?
Wenn alle Informationen vorliegen errechnet das Familiengericht die Höhe der zu übertragenden Anrechte. Dabei wird jede Anwartschaft hälftig ausgeglichen. Nur wenn eine Anwartschaft unter die Geringfügigkeitsschwelle fällt oder die Differenz der Ausgleichswerte gering ist unterbleibt ein Ausgleich (§ 18 VersAusglG).
Wann findet der Versorgungsausgleich statt und wie wird er berechnet?
Der Versorgungsausgleich wird bei einer Ehezeit von unter drei Jahren nur durchgeführt, wenn ein Ehepartner dies extra beantragt.
In allen anderen Fällen wird er bei jeder Scheidung von Amts wegen durchgeführt, d.h. sobald der Scheidungsantrag eingereicht wurde werden beide Ehegatten vom Familiengericht aufgefordert mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens Auskunft zu erteilen. Diesen Fragebogen können Sie gerne vorab hier ausdrucken:
Fragebogen zum Versorgungsausgleich – PDF
Das Familiengericht ermittelt dann, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben worden sind. Als Ehezeit gilt dabei die Zeit vom 1. des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Letzten des Monats vor der Zustellung der Scheidungsantragsschrift. Das bedeutet, dass auch die Trennungszeit in den Versorgungsausgleich einfließt! Wann der rechtskräftige Scheidungsbeschluss ergeht, spielt dabei keine Rolle.
Zu den Versorgungen gehören z. B. Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Versicherungsverträgen.
Wie kann mir ein Anwalt beim Versorgungsausgleich helfen?
Der Versorgungsausgleich hat lebenslang Auswirkungen auf die Rente. Aus diesem Grund ist es wichtig, innerhalb des Prozesses Fehler zu vermeiden. Da die Ehegatten gegenseitig die Unterlagen zur Überprüfung erhalten, sollten Sie auch die Angaben des Anderen, gemeinsam mit einem Fachmann, genau durchgehen.
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