Unterhalt – wir rechnen nach!
Wir empfehlen grundsätzlich, Unterhalt umgehend geltend zu machen. Rückwirkend wird Unterhalt im Allgemeinen nur ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen. Um kein Geld zu verlieren, ist es deshalb für Unterhaltsberechtigte wichtig, umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die eigenen Ansprüche sichert.
Rechtsanwältin Géraldine Klaschka beschäftigt sich als Fachanwältin für Familienrecht seit vielen Jahren mit Fällen aus diesem Fachgebiet. Hier erhalten Sie eine kompetente Beratung zum Thema Unterhalt zu einem fairen Preis.
Warum sollte ich bei Fragen zum Unterhalt einen Anwalt einschalten?
Bei der Unterhaltsberechnung geht es um viel. Hier entscheidet sich unter Umständen das Einkommen für mehrere Jahre. Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt haben einen großen Einfluss auf die eigenen finanziellen Mittel. Die Berechnung und Prüfung eines Unterhaltsanspruchs sollte daher grundsätzlich von einem Fachmann durchgeführt werden.
Durch die Vielzahl der Vorschriften und die Komplexität des Themas Unterhalt ist es für einen Laien kaum möglich, eine korrekte Berechnung durchzuführen. Anwälte, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben, können hier wertvolle Hilfe leisten. Wenn Sie unterhaltspflichtig werden oder Ihnen Unterhalt zusteht. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zu Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt.
Häufige Fragen
Wer ist unterhaltspflichtig?
In einer Familie sind beide Partner verpflichtet, etwas zum Unterhalt beizutragen und sich gegenseitig zu unterstützen. Dieser Beitrag kann z. B. in Form eines Einkommens geleistet werden („Barunterhalt“) Falls der Beitrag in der Haushaltsführung und Kindererziehung besteht, wird es mit „Unterhaltsleistung in Natur“ („Naturalunterhalt“) bezeichnet. Wenn die Ehe auseinandergeht, steht der sogenannte Ehegattenunterhalt zur Diskussion. Dieser besteht erst aus dem Trennungsunterhalt und anschließend aus dem nachehelichen Unterhalt.
Übrigens besteht ein Unterhaltsanspruch nicht nur zwischen Ehegatten und Kindern, sondern auch unter direkten Verwandten, z.B. gegenüber Eltern („Elternunterhalt“).
Alles wichtige zur Düsseldorfer Tabelle
Die viel zitierte Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und gibt Richtlinien zur Berechnung von Unterhalt vor. Sie wird ca. alle zwei Jahre entsprechend der Einkommensentwicklung auf den neuesten Stand gebracht.
Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sie wird aber von allen Familiengerichten in Deutschland verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Oberlandesgerichte oft eigene Richtlinien zur Berechnung des Unterhalts eingeführt haben, die die Düsseldorfer Tabelle ergänzen oder modifizieren. Diese Modifizierungen können sich auf die Einkommensberechnung oder auch auf die möglichen Abzüge beziehen und dadurch den Kindesunterhalt bzw. den Ehegattenunterhalt noch deutlich verändern. Ein einfaches Ablesen der Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle führt daher selten zu einer richtigen Berechnung des Unterhalts!
Kindesunterhalt: Was ist alles wichtig?
Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern auf Kindesunterhalt. Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind. Kinder haben mit ihrem Unterhaltsanspruch auch grundsätzlich Vorrang vor allen anderen Unterhaltsbedürftigen. Wichtige Faktoren bei der Bestimmung des Kindesunterhaltes sind das Alter des Kindes und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Richtwerte für den Kindesunterhalt werden in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.
Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2017
In der Regel muss derjenige den Kindsunterhalt bezahlen, bei dem die Kinder nicht leben, da der betreuende Elternteil „Naturalunterhalt“ in Form von Betreuung erbringt. Neue Ehepartner des unterhaltspflichtigen Elternteils schulden keinen Unterhalt, da nur die leiblichen Eltern Unterhalt bezahlen müssen. Evtl. können auch die Großeltern zum Kindesunterhalt verpflichtet sein.
Die Unterhaltshöhe hängt vom sog. bereinigtem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. An diesem Punkt erfolgen bei Unterhaltsberechnungen die häufigsten Fehler, so dass Sie zur Wahrung Ihrer Rechte nicht auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Familienrecht verzichten sollten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Grundsätzlich steht beiden Eltern je die Hälfte des Kindergeldes rechnerisch zu. Praktisch wird das so umgesetzt, dass normalerweise der betreuende Elternteil das Kindergeld erhält. Der nicht betreuende Elternteil muss Unterhalt entsprechend seinem Einkommen zahlen und kann von dem Betrag, der in der Düsseldorfer Tabelle steht, die Hälfte abziehen („Zahlbetrag“).
Auch wenn ein pauschaler Unterhaltsrechner nicht die individuelle professionelle Berechnung ersetzt kann man sich auf diese Weise vorab informieren. Empfehlenswert ist z. B.:
Apple iTunes – DAV Unterhaltsrechner
Neben dem laufenden Bedarf ist u.U. auch Mehr- und Sonderbedarf geschuldet, der nicht immer klar abgrenzbar ist. Mehrbedarf ist ein regelmäßiger erhöhter Bedarf, während Sonderbedarf unregelmäßig auftritt, so dass keine Rücklagen aus laufenden Unterhaltsleistungen gebildet und eingesetzt werden können.
Was ist das "Wechselmodell"?
Wenn beide Eltern das Kind im gleichen zeitlichen Umfang betreuen handelt es sich um ein echtes Wechselmodell. Die gegenseitige Freistellung von Kindesunterhalts ist jedoch nicht die automatische Folge davon, da sie insbesondere bei unterschiedlichen Einkommenshöhen ungerecht wäre. Um die bei beiden Eltern vorhandenen Fixkosten zu berücksichtigen sollte eine individuelle Berechnung vorgenommen werden.
Ehegattenunterhalt
Nach der Trennung – vor der Scheidung: der Trennungsunterhalt
Von der Trennung der Eheleute bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses geht es um den sogenannten Trennungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt ist von dem Partner zu leisten, der ein höheres Einkommen hat. Feste Berechnungssätze, wie z. B. beim Kindesunterhalt existieren dabei nicht, sondern es werden die ehelichen Lebensverhältnisse zugrunde gelegt. Aus den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Partner wird dann die Unterhaltshöhe berechnet. Im Gegensatz zum späteren nachehelichen Unterhalt spielt es keine Rolle, warum ein Einkommensunterschied zwischen den Partnern besteht. Die bloße Tatsache, dass es so ist, begründet bereits einen Anspruch des wirtschaftlich Schwächeren (Ausnahme: fiktive Einkünfte – siehe unten). Dies kann durchaus dazu führen, dass ein Anspruch besteht, obwohl der Empfänger selber ein stattliches Einkommen bezieht.
Der nacheheliche Unterhalt
Am 1.1.2008 wurde das Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten reformiert und die Grundlagen für einen Anspruch auf Unterhalt verändert. Eine besondere Bedeutung kommt seitdem der Eigenverantwortlichkeit nach der Scheidung zu. Diese wurde ausdrücklich im Gesetz verankert. Eine Ehe soll nicht mehr als eine lebenslange Versorgungseinrichtung verstanden werden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt als Teil des Ehegattenunterhaltes. Von genau definierten Ausnahmen abgesehen, muss nun jeder Ehegatte nach einer Scheidung für sich selber sorgen. Falls eigene Einkünfte erzielt werden und dadurch keine Bedürftigkeit vorliegt, besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt. Schließlich existieren nun auch Möglichkeiten, den Unterhalt einzuschränken oder zu befristen. Güterstand, Trennungsgrund oder wer die Trennung verschuldet hat, spielen beim Unterhalt in der Regel keine Rolle.
Seit der Reform gab es eine Vielzahl neuer Beschlüsse zum Thema Unterhalt, da der Übergang für viele Betroffene unzumutbar war. Es kommt daher mehr denn je auf Umstände des Einzelfalls an, ob Ehegattenunterhalt zu leisten ist. Eine individuelle Beratung zum Unterhalt mit genauer Betrachtung des Einzelfalls ist unverzichtbar geworden.
Welche Voraussetzungen müssen für jeden Unterhalt gegeben sein?
Im Mittelpunkt stehen zwei wesentliche Voraussetzungen für die Zahlung von Unterhalt. Einerseits muss der Empfänger bedürftig und andererseits der Gebende leistungsfähig sein. Eine Bedürftigkeit für nachehelichen Unterhalt besteht immer dann, wenn der Empfänger nicht in der Lage ist, seinen Bedarf durch eigene Einkünfte zu decken. Wenn z. B. beide ein ausreichendes Einkommen haben, besteht häufig kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Wie berechnet sich die Höhe des Ehegattenunterhalts?
Bei der Berechnung des Unterhalts werden alle Einkünfte des potenziellen Unterhaltsempfängers betrachtet. Hierzu gehören unter anderem Gehalt, Mieteinnahmen, Renten etc. Daneben spielen eine Vielzahl von Faktoren bei der Berechnung des Unterhalts eine Rolle, die für einen Laien kaum erkennbar sind. z.B. ist das mietfreie Wohnen in einer Eigentumswohnung als „Wohnvorteil“ anzusetzen. Die Bedürftigkeit wird dadurch herabgesetzt und der Unterhalt ändert sich. Dies gilt sowohl für den Trennungs- als auch für den nachehelichen Unterhalt.
Auch fiktive Einkünfte können auf den Unterhalt angerechnet werden. Dies bedeutet, dass der Empfänger eigentlich ein Einkommen haben könnte, diese Möglichkeit aber nicht nutzt. Die Höhe des Trennungsunterhalts bzw. des nachehelichen Unterhalts können dadurch deutlich verändert werden. Weiter ist es möglich, dass der Unterhaltsempfänger bereits wieder mit einem neuen Partner zusammenwohnt. In diesem Fall muss er sich u. U. die daraus entstehenden Vorteile ebenfalls auf den Unterhalt anrechnen lassen.
Unterhalt: Was kostet die Berechnung?
Die Kosten für eine Unterhaltsberechnung bzw. umfassende Beratung zum Unterhalt hängen von verschiedenen Faktoren ab. Um die Kosten ermitteln zu können, benötigen wir daher vorab einige Informationen von Ihnen.
Rufen sie uns an! In einem kurzen Telefonat, lassen sich die Kosten schon relativ gut einschätzen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich und unverbindlich zu den anfallenden Kosten.
Wir informieren Sie über die genauen Kosten, die bei einer Unterhaltsberechnung anfallen.
- Sie erfahren welche Maßnahmen notwendig sind, um den richtigen Unterhalt durchzusetzen bzw. unberechtigte Forderungen abzuwehren.
- Wir sagen Ihnen wie viel Zeit sie für die nächsten Schritte einplanen müssen.
Sie erhalten alle Informationen über den Ablauf eines Verfahrens, falls Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen müssen. - Sie haben kein Kostenrisiko!
Bitte beachten Sie: Es handelt sich bei diesem Angebot um ein erstes Informationsgespräch und beinhaltet keine Unterhaltsberechnung.