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    Sorgerecht

Elterliches Sorgerecht

Unter dem Sorgerecht wird sowohl das Recht als auch die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, zusammengefasst. Das Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Eltern gleichermaßen zu, sofern sie verheiratet sind. Durch eine Scheidung wird dies nicht automatisch aufgehoben. Beide Eltern haben weiterhin gemeinsam das Sorgerecht.

Nur wenn ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt, muss das Gericht darüber entscheiden, ob das Sorgerecht zukünftig allein der Mutter oder dem Vater übertragen wird. Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht, sofern nichts anderes geregelt wurde, bei der Mutter.

Will der unverheiratete leibliche Vater das (Mit-)Sorgerecht erhalten kann er mit Einwilligung der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben oder das Sorgerecht gerichtlich beantragen, und zwar auch gegen den Widerstand der Mutter.

Unsere Spezialistin für Familienrecht stellt sicher, dass Ihr gerechtfertigter Anspruch auf Sorgerecht auch umgesetzt wird. Durch eine ständige und intensive Beschäftigung mit dem Sorgerecht können wir eine kompetente Beratung zu diesem Thema garantieren.

Häufige Fragen

Welche wichtigen Teilbereiche gehören zum Sorgerecht?

Das elterliche Sorgerecht teilt sich in die beiden Bereiche Personensorge und Vermögenssorge. Ein wichtiger Teil der Personensorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es steht insbesondere bei Scheidungen oder Trennungen oft im Mittelpunkt der Diskussion, da hier z.B. der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes festgelegt wird.

Das Umgangsrecht, oft auch Besuchsrecht genannt, gehört ebenfalls zum Sorgerecht. Üblicherweise leben die Kinder nach einer Scheidung bei einem Elternteil. Im Umgangsrecht werden das Recht und die Pflicht des anderen Elternteils geregelt, Umgang mit seinen Kindern zu pflegen (Besuche, Besuchszeiten etc.). Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. zum Umgangsrecht gehören zur täglichen Arbeit unserer Kanzlei. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem speziellen Fall und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Warum ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht so wichtig?

Derjenige, der nach einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält, regelt alle Belange des täglichen Lebens für das Kind. Dazu gehören z. B. der Schulalltag, Fernsehzeiten, Taschengeld etc. Das elterliche Sorgerecht des anderen Elternteils wird also in diesen Bereichen eingeschränkt. Es bezieht sich dann aber noch auf entscheidende Faktoren im Leben des Kindes. Hierzu gehören z.B. Taufe, Schulwechsel evtl. auf ein Internat oder schwere Operationen.

Davon abweichend kann ein Elternteil, dem das Umgangsrecht zusteht, während dieses Umgangs auch die alltäglichen Dinge wie Bettzeiten, Ernährung etc. bestimmen. Im Mittelpunkt der Überlegungen muss dabei immer das Wohl des Kindes stehen.

Wie beantragt man das alleinige Sorgerecht?

Ein entsprechender Antrag kann nach der Scheidung beim Familiengericht gestellt werden. Das Gericht wird einem solchen Antrag nur dann zustimmen, wenn er erkennbar im Interesse des Kindeswohls liegt. Grundsätzlich gehen die Gerichte davon aus, dass ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind von größerem Vorteil ist.
Allerdings muss für Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts ein gewisse Übereinstimmung bei den Eltern bestehen und ein Dialog möglich sein. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Gericht ein alleiniges Sorgerecht zusprechen. Wir empfehlen vor der Antragsstellung ein persönliches Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Klaschka, unserer Spezialistin für Familienrecht um Fehler in der Antragstellung zu vermeiden. Gerne übernehmen wir auch das Antragsverfahren für Sie.

Einvernehmliche Lösungen

Die Kinder werden durch die Auseinandersetzungen der Eltern unter enormen Stress gesetzt. Gerade im Bereich Sorgerecht setzt sich daher immer mehr die Einsicht durch, dass Eltern im Interesse der Kinder ihre Konflikte einvernehmlich lösen sollten. Diese Einstellung wird auch von den Gerichten vertreten und durch entsprechende Verfahrenspraktiken gefördert.

Beim Amtsgericht Baden-Baden werden schon seit 1.2.2006 dort neu eingehenden Verfahren, die Angelegenheiten in Bezug auf Kinder betreffen, nach der dem Cochemer Modell nachgebildeten sogenannten „Baden-Badener Praxis“  bearbeitet.

Ziel ist hierbei, die Eigenverantwortung der Eltern zu stärken und diese im Interesse des Kindes zu einvernehmlichen Lösungen der Konflikte zu führen.

Zur Förderung der  Zusammenarbeit aller am gerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen und Institutionen (Rechtsanwält/innen, Jugendämter, Beratungsstellen, Gericht) finden regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch statt. Rechtsanwältin Klaschka nimmt bereits seit Jahren regelmäßig an den fortlaufenden kleinen und großen Arbeitskreisen teil.

Informationsblatt zum Familienrecht des Amtsgericht Baden-Baden [PDF]

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