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    Ehevertrag

Warum brauche ich einen Ehevertrag?

Viele moderne Paare machen sich heute bereits vor der Trauung Gedanken, wie man im schlimmsten Fall wieder friedlich auseinandergehen kann. Speziell für diese Situation regelt ein Ehevertrag viele Dinge vorab, sodass spätere Streitigkeiten vermieden werden. Für den Fall der Fälle werden hier z. B. Aufteilung der Güter, Unterhalts- oder Versorgungsansprüche und Regelungen zum Zugewinnausgleich vereinbart.

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung, die zu einer gerechten Lösung im Streitfall entscheidend beitragen kann. Auch wenn ein solcher Vertrag, gerade in der Zeit vor der Ehe evtl. als unromantisch angesehen werden kann, ist er zur Vermeidung von Auseinandersetzungen unbedingt zu empfehlen.

Häufige Fragen

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

uerst wird festgelegt was im Ehevertrag geregelt werden soll. Hierzu können wir Ihnen konkrete Vorschläge machen. Es gibt eine Anzahl Themen, die typischerweise im Falle einer Trennung zu Streitigkeiten führen. Diese sind insbesondere Anwälten mit der Spezialisierung im Familienrecht hinlänglich bekannt.
Die einzelnen Punkte werden dann mit dem Rechtsanwalt durchgesprochen. Dabei prüft der Anwalt insbesondere, ob die Gestaltungswünsche rechtskonform sind. Dies ist ein wichtiger Punkt, da Fehler im Vertrag zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung führen können.
Sobald die einzelnen Punkte zur Zufriedenheit der Ehepartner geregelt und rechtssicher in Vertragsform festgehalten wurden, wird der Ehevertrag notariell beglaubigt. Die meisten Vereinbarungen, die sich üblicherweise in Eheverträgen finden, sind nur mit notarieller Beglaubigung wirksam. Der Notar ist dabei verpflichtet, den Inhalt noch einmal auf die Vor- und Nachteile, die den einzelnen Partnern dadurch entstehen, zu prüfen.

Der Notar führt in der Regel keine Beratung durch, sondern belehrt nur.

Vielfach verlangen Notare inzwischen vom den Verlobten bzw. Ehegatten einen Nachweis darüber, dass sie sich vor Abschluss des Ehevertrages haben anwaltlich beraten lassen, um sich abzusichern, dass diesen die Konsequenzen ihres Handelns klar sind.

Ein Ehevertrag kann übrigens zu jeder Zeit, also auch noch während der Ehe geschlossen werden!

Kann ein Ehevertrag angefochten werden?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Anfechtung oder Änderung eines Ehevertrages bei einer deutlichen Benachteiligung eines Partners möglich ist. Ein „Austricksen“ bei der Erstellung des Vertrages wird dadurch unsinnig. Allerdings muss die Benachteiligung signifikant sein. Wenn dies der Fall ist, gilt die Vereinbarung als sittenwidrig und ist damit unwirksam.

Eine Anfechtung ist auch dann möglich, wenn sich das Ungleichgewicht erst im Laufe des der Ehe ergibt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Partner vor der Ehe berufstätig sind. Später erhöht sich das Einkommen des Mannes deutlich, während die Frau sich überwiegend auf die Kindererziehung zurückzieht. Vereinbarungen, die zu Beginn der Ehe noch durchaus fair gestaltet waren, können nun die Frau unangemessen benachteiligen. In solchen Fällen können Gerichte eine Anpassung des Ehevertrages vornehmen.

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Kosten eines Ehevertrages regeln sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Unter anderem bestimmen die im Vertrag aufgeführten Summen die Kosten, wobei Schulden abgezogen werden. Dies liegt daran, dass der Anwalt, bzw. der Notar auch für die Richtigkeit seiner Arbeit haftet. Mit den Summen steigt das Risiko des Anwalts. Außerdem sind bei größeren Vermögen oft komplexere Verträge notwendig. Da jüngere Partner oft noch nicht über viel Kapital verfügen, empfiehlt es sich auch aus Kostengründen, einen Ehevertrag so früh wie möglich abzuschließen.
Neben den Werten, die im Vertrag festgehalten werden, haben z. B. die Anzahl der Vereinbarungen einen Einfluss auf die Vertragskosten.

Im der Regel wird für die Gebührenberechnung der notariell festgesetzte Wert herangezogen. Anwalt und Mandant können jedoch auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung, z.B. auf Stundenbasis, abschliessen.

Unser Angebot:

alle Informationen – ein Preis!

Eine Beratung zum Ehevertrag ist umfangreich und überschreitet zeitlich üblicherweise eine Stunde. Dabei geht es noch nicht um die Ausformulierung, sondern um die Klärung z. B. folgender Sachverhalte:

  • Welche Punkte werden im Ehevertrag üblicherweise geregelt
  • Unsere Empfehlungen, was Sie mindestens vereinbaren sollten
  • Ihre persönlichen Ziele und Vorstellungen über die zu regelnden Punkte
  • Berechnung der genauen Kosten für Ihren speziellen Fall

Auf Basis dieser Information erhalten Sie eine genaue Vorstellung, ob ein Ehevertrag für Sie das Richtige ist, wie er aussehen könnte und was er am Ende kostet. Diese Komplettberatung erhalten Sie bei uns pauschal für €190 (inkl. MwSt.) – keine versteckten Kosten. Sollten Sie sich entschließen, den Ehevertrag durch uns erstellen zu lassen, ist die Beratung sogar umsonst, denn die €190 werden auf die späteren Kosten angerechnet.

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