Familienrecht
Egal ob es um den Ehevertrag, um Trennungen, Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht oder erbrechtliche Themen geht. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben.
Mit einer erfahrenen Fachanwältin für Familienrecht bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Riedel professionelle Kompetenz für diesen Rechtsbereich. Rechtsanwältin Géraldine Klaschka hat sich seit vielen Jahren auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und garantiert Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht eine fundierte Beratung und erfahrene außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.
Géraldine Klaschka
Fachanwältin für Familienrecht
Häufige Fragen
Was kostet mich die Scheidung?
Bei einer Scheidung entstehen einerseits Gerichtskosten. Diese sind in der Kostenordnung festgelegt und werden nach Verfahrensabschluss hälftig geteilt. Andererseits fallen Rechtsanwaltsgebühren an, die im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind, und die vom Auftraggeber zu bezahlen sind. Beide Kostenbestandteile richten sich dabei nach dem Streitwert des Verfahrens.
Die reinen Scheidungskosten können Sie hier selbst berechnen.
Scheidungskostenrechner der DAV-Familienanwälte„Online-Scheidung“: schneller, günstiger und einfacher?
Im Internet findet man immer häufiger den Begriff „Online-Scheidung“, die als eine schnellere, günstigere und einfachere Alternative zur „normalen“ Scheidung angepriesen wird.
Eine echte „Online-Scheidung“ als solche gibt es jedoch gar nicht. Weder kommunizieren die Gerichte „online“ mit den scheidungswilligen Ehepartnern oder Rechtsanwälten noch kommt man im Regelfall um das persönliche Erscheinen im Scheidungstermin umhin, denn eine Scheidung ist – wie auch die Eheschließung – ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft.
Übermitteln Sie uns jetzt Ihre Daten zur Scheidung „online“, alternativ können Sie das Formular ausdrucken und uns zufaxen oder zusenden.
DownloadScheidung: Trennungsjahr ist Pflicht?
Ja: es ist die Voraussetzungen für eine Scheidung!
Damit ein Familiengericht eine Ehe scheiden kann, muss sie „gescheitert“ sein (§1565 ff. BGB). Als gescheitert gilt eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und es keine Aussicht auf Wiederherstellung gibt. Ein Indiz dafür ist, wenn beide Ehepartner seit mindestens einem Jahr „von Tisch und Bett“ getrennt leben.
Was ist Sorgerecht?
Unter dem Sorgerecht wird sowohl das Recht als auch die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, zusammengefasst. Das Sorgerecht steht grundsätzlich beiden Eltern gleichermaßen zu, sofern sie verheiratet sind. Durch eine Scheidung wird dies nicht automatisch aufgehoben. Beide Eltern haben weiterhin gemeinsam das Sorgerecht.
Nur wenn ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt, muss das Gericht darüber entscheiden, ob das Sorgerecht zukünftig allein der Mutter oder dem Vater übertragen wird. Bei unverheirateten Eltern liegt das Sorgerecht, sofern nichts anderes geregelt wurde, bei der Mutter.
Unterhalt: die richtige Berechnung
Um zu beantworten, ob ein Anspruch auf Elternunterhalt besteht, ist der echte Bedarf der Eltern den eigenen finanziellen Möglichkeiten gegenüberzustellen. Erst daraus ergibt sich, ob überhaupt eine Deckungslücke besteht, die Grundlage für den Elternunterhalt sein könnte. Nur dann kann sich auch ein Anspruch des Sozialamts ergeben.
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle
Die viel zitierte Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und gibt Richtlinien zur Berechnung von Unterhalt vor. Sie wird ca. alle zwei Jahre entsprechend der Einkommensentwicklung auf den neuesten Stand gebracht.
Wichtig: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sie wird aber von allen Familiengerichten in Deutschland verwendet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Oberlandesgerichte oft eigene Richtlinien zur Berechnung des Unterhalts eingeführt haben, die die Düsseldorfer Tabelle ergänzen oder modifizieren. Diese Modifizierungen können sich auf die Einkommensberechnung oder auch auf die möglichen Abzüge beziehen und dadurch den Kindesunterhalt bzw. den Ehegattenunterhalt noch deutlich verändern. Ein einfaches Ablesen der Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle führt daher selten zu einer richtigen Berechnung des Unterhalts!
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