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Testament schreiben

Warum sollte ich ein Testament aufsetzen?

Alles geregelt?

Es gibt mehrere Gründe, warum es sich empfiehlt, ein Testament aufzusetzen. In erster Linie stellen Sie damit natürlich sicher, dass die Erbschaft nach Ihren Vorstellungen aufgeteilt wird.

Ein weiterer Grund, der oft unterschätzt wird, ist die Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben. Aus eigener Sicht scheint zwischen den zukünftigen Erben alles in Ordnung zu sein. Dieser Zustand ändert sich aber nicht selten, wenn ein verbindender Faktor (z. B. Eltern) nicht mehr da ist und es um die Verteilung von Geld geht. Dieses häufig auftretende Problem kann mit einem Testament vermieden werden.

Schließlich ergibt sich durch ein Testament auch die Möglichkeit, steuerlich günstigere Wege als die gesetzliche Erbfolge zu gehen und den Erben dadurch höhere Summen zukommen zu lassen. Umgekehrt sind manche Formen des Testaments, wie z. B. das beliebte „Berliner Testament„, steuerlich problematisch. Hier empfiehlt sich eine kompetente Beratung, um teure Fehler zu vermeiden.

Häufige Fragen zum Thema:

Das öffentliche Testament

Der Notar erstellt das Testament

Ein wirksames Testament ist nur auf zwei Arten möglich. Zum einen gibt es das handschriftliche Testament. Die andere Option ist das öffentliche Testament mithilfe eines Notars. Bei einem öffentlichen Testament teilen Sie dem Notar Ihre Vorstellungen mit und dieser erstellt daraus Ihren Letzten Willen. Anschließend wird das Testament amtlich verwahrt. Die Kosten dafür ergeben sich aus dem Wert des Vermögens.

Das eigenhändige Testament

Hier muss alles stimmen

Wie der Name bereits sagt, muss dieses Testament eigenhändig geschrieben werden. Dabei ist zu beachten, dass der komplette Text handschriftlich erfolgen muss. Es genügt nicht, nur persönlich zu unterschreiben. Bei einem Verstoß gegen diese Vorgabe ist das Testament unwirksam und die gesetzliche Erbfolge bzw. ein früheres Testament tritt in Kraft.

Wichtige Details beachten

In jedem Testament müssen Datum und Ort der Erstellung angegeben werden. Dies ist wichtig, um bei Vorliegen von mehreren Versionen entscheiden zu können, welches das aktuellere und damit gültige Testament ist. Weiter muss das eigenhändige Testament mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Sollte das Testament mehrere Seiten umfassen, empfiehlt es sich die Seiten entsprechend zu nummerieren (z. B. Seite 2 von 3) und auf jeder Seite zu unterschreiben. Ein Testament muss auch als solches bezeichnet sein, um es z. B. von einem Entwurf unterscheiden zu können. Verwenden Sie deshalb deutlich „Testament“ oder „Letzter Wille“ als Überschrift.

Schließlich sind noch Pflichtteile zu berücksichtigen. In Deutschland sind für den Erbfall Pflichtteilsberechtigte definiert, die nicht übergangen werden können. Dabei sind auch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall zu berücksichtigen.

Unwirksamkeit und Streitigkeiten vermeiden

Neben diesen Formvorschriften gibt es eine ganze Anzahl von Punkten, die bei einem handschriftlichen Testament beachtet werden müssen, damit nachträglich keine Zweifel an Ihrem Letzten Willen aufkommen. Das Hauptproblem mit eigenhändigen Testamenten sind unklare Formulierungen. Sätze, die Ihnen selbst völlig eindeutig erscheinen, werden evtl. später vor Gericht in verschiedene Richtungen interpretiert. Dabei geht es oft um feine Bedeutungsunterschiede, die einem Laien nicht auffallen können. Bedenken Sie, dass einzelne Erben u. U. ein großes finanzielles Interesse daran haben können, Zweifel an den Vorgaben Ihres letzten Willens aufkommen zu lassen. In manchen Fällen werden beträchtliche Summen für Fachleute aufgebracht, um Interpretationsspielraum zu schaffen.

Sie haben die Wahl: Anwalt oder Notar

Der Vorteil eines spezialisierten Anwalts gegenüber einem Notar liegt häufig in der Zeit, die sich der Anwalt seinem Mandanten widmen kann. Durch die staatlich begrenzte Anzahl von Notaren unterliegen diese normalerweise einem anderen Zeitdruck, als es bei Anwälten der Fall ist. Weiter setzen sich Rechtsanwälte für Erbrecht im Gegensatz zu Notaren regelmäßig mit den Erbstreitigkeiten auseinander, die durch schlechte oder gar keine Testamente entstehen. Rechtsanwälte kennen daher oft sehr die problematischen Formulierungen bzw. Fehler aus den Prozessen, die sie an anderer Stelle führen.

Ob die eine oder andere Version günstiger ist, kann von dem zu vererbenden Vermögen abhängen. Bei kleineren Summen ist es u. U. billiger, das Testament von einem Notar erstellen zu lassen. Bei einem größeren Vermögen ist häufig der Rechtsanwalt die günstigere Lösung. Die genauen Kosten nennen wir Ihnen gerne in einer ersten Beratung.

Unabhängig von der Entscheidung einen Notar oder besser einen Anwalt einzuschalten, empfehlen wir auf jeden Fall einen Fachmann hinzuzuziehen. Es zeigt sich immer wieder, dass die ohne Fachmann erstellten Testamente durch die entstehenden Streitigkeiten am teuersten sind. Evtl. sparen Sie nun Geld, indem Sie Ihr Testament ohne Hilfe aufsetzen. Ihre Erben werden aber evtl. eine deutlich größere Summe aus Ihrer Erbschaft benötigen, um Einigkeit über das tatsächlich von Ihnen Gewollte zu erzielen.

Professionelle Beratung muss nicht teuer sein

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr Erbe in die richtigen Hände kommt, beraten wir Sie gerne umfassend und sagen Ihnen genau, worauf Sie achten müssen. Insbesondere stellen wir sicher, dass Sie keine Formulierungen verwenden, die später in Zweifel gezogen werden können. Wir sorgen dafür, dass die Pflichtteile richtig definiert sind und keine unwirksamen Formulierungen Ihr Testament beeinträchtigen.

Gerne stehen wir Ihnen für die Erstellung eines rechtssicheren Testaments in Baden-Baden oder Rastatt mit kompetenter Beratung zur Seite. Dies gilt auch für Sonderformen, wie z. B. das sogenannte „Berliner Testament„.

Das können wir für Sie tun

Wir regeln das für Sie

Niemand beschäftigt sich gerne mit der eigenen Vergänglichkeit. Trotzdem sollten Sie den Menschen, die Ihnen wichtig sind, einen Gefallen tun und ein Testament erstellen. Die Erfahrung zeigt, dass viel Ärger und Kosten vermieden werden können, wenn alles richtig geregelt ist. Wir sorgen dafür, dass Ihr Erbe nicht an den Falschen gerät. So können wir Ihnen helfen:

  • Kompetente Beratung

    Wir beraten sie persönlich zur richtigen Vorgehensweise bei Ihrem Testament.

  • Professionelle Testamentserstellung

    Wir setzen Ihr Testament für Sie auf und geben Ihren Vorstellungen eine rechtssichere Form.

  • Vermeidung von Unwirksamkeit

    Wir stellen sicher, dass Ihr Testament keine unwirksamen Klauseln enthält.

  • Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten

    Wir informieren Sie über Optionen bei der Einsetzung von Erben und geben Ihnen auf Wunsch zusammen mit einem Steuerberater Hinweise für eine steuerliche Optimierung.

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