Das Umgangsrecht von Eltern und Kindern in Zeiten von Corona – Teil 1
Das ganze Land wird aktuell nicht nur wirtschaftlich auf die Probe gestellt, sondern auch sozial. Bei uns Familienrechtlern kommen die ersten Anfragen zu laufenden oder beabsichtigten Gerichtsverfahren oder der praktischen Umsetzung von Umgangsvereinbarungen rein.
Hinsichtlich der laufenden Gerichtsverfahren ist anzumerken, dass trotz Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen nach § 155 FamFG mit einer zeitlichen Verzögerung zu rechnen ist. Sowohl die Geschäftsstellen der Gerichte sind nur dürftig besetzt, als auch die Richterschaft bemüht, einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Hierzu gehört das Arbeiten per Homeoffice genauso, wie die Umladung von Gerichtsterminen.