Arbeitszeiterfassung: Gerichte überholen die Politik
Arbeitgeber haben schon jetzt die Verpflichtung zur Einrichtung eines objektiven Systems zur Arbeitszeiterfassung, urteilte das Arbeitsgericht Emden kürzlich. Rechtsanwältin Claudia Knuth ordnet die Entscheidung ein und erläutert den Handlungsbedarf für Arbeitgeber.
Quelle: Haufe.de
Mit seinem viel diskutierten Urteil vom 14. Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Der seither bestehende Streit, ob sich aus dem Urteil nun ein unmittelbarer Handlungsbedarf für Arbeitgeber ergibt, geht durch ein neues Urteil des Arbeitsgerichtes Emden vom 20. Februar 2020 in die nächste Runde. Die wirtschaftlichen Risiken durch ein unbedachtes Abwarten werden dabei immer größer.