Viele Arbeitszeugnisse enthalten problematische Formulierungen.
Ein Zeugnis ist kein Schicksal, sondern oft Verhandlungssache. In den meisten Fällen lassen sich im Gespräch mit dem Arbeitgeber noch deutliche Verbesserungen durchsetzen. Trotzdem hat Ihr Arbeitszeugnis entscheidenden Einfluss auf Ihre weitere Karriere. Für Ihren nächsten potenziellen Arbeitgeber ist es ein wichtiges Auswahlkriterium, das Sie von den anderen Bewerbern unterscheiden kann. Wir sorgen dafür, dass Sie keine Überraschungen erleben.
Das sollten Sie wissen:
Nicht alles, was nett klingt, ist ein Lob! Wir checken Ihr Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Ob dies der Fall ist, ist für einen Laien aber nur schwer zu erkennen. Die problematischen Punkte sind oft gut versteckt. Viele Formulierungen klingen auf den ersten Blick sehr positiv. Nicht selten verbirgt sich hinter der schönen Fassade aber handfeste Kritik. Gerne helfen wir bei der Durchsicht und Prüfung eines vorgelegten Zeugnisses. Für einen sehr geringen finanziellen Aufwand bieten wir Ihnen eine fundierte Analyse und eine Information über die „Schulnote“, die Ihnen das Zeugnis ausstellt.
Manche Formulierungen sind bekannt -Beispiele
Am einfachsten sind noch die Bedeutungen der etablierten Formulierungen zu erkennen. Ein Beispiel dafür ist die Art, wie die Zufriedenheit ausgedrückt wird. „Mit den Leistungen von Frau Müller waren wir zufrieden“ entspricht als Schulnote höchstens einer 4. „Mit den Leistungen von Frau Müller waren wir jederzeit sehr zufrieden“, ist etwa mit einer 2 zu vergleichen. Die Note 1 wäre etwa eine Formulierung wie: „Mit den Leistungen von Frau Müller waren wir jederzeit und im höchsten Maß zufrieden“.
Auslassungen im Arbeitszeugnis
Schwieriger sind die Fälle zu erkennen, in denen wichtige Punkte im Arbeitszeugnis gar nicht auftauchen. Wenn z. B. in einem Zeugnis für einen Redakteur kein Hinweis auf seine Belastungsfähigkeit in Stresssituationen zu finden ist, stellt dies eine schlechte Note dar. Durch eine Art „beredtes Schweigen“ wird dem Leser mitgeteilt, dass bestimmte Eigenschaften bei dem Beurteilten nicht vorhanden sind. Wichtige Punkte im Zeugnis wegzulassen, kann sogar gegen die Grundsätze der Zeugnisklarheit bzw. Zeugniswahrheit verstoßen, wie das Bundesarbeitsgericht bereits vor einiger Zeit entschieden hat. Gerne prüfen wir daher zusammen mit Ihnen, ob alle wesentlichen Punkte in Ihrem Zeugnis enthalten sind.
Kleine Änderungen – großer Unterschied
Wir machen Ihnen Vorschläge wie man kritische Stellen im Zeugnis anders formulieren könnte. Oft führt schon das Ergänzen oder Weglassen eines einzigen Wortes zu einer deutlichen Verbesserung. Diese Vorschläge verhandeln wir auf Wunsch auch direkt mit Ihrem Arbeitgeber. In vielen Fällen konnten wir so bereits erhebliche Verbesserungen der „Zeugnisnote“ erreichen. Sollten Teile Ihres Zeugnisses belegbar falsch sein, haben Sie sogar einen Rechtsanspruch auf Änderung. Diesen setzen wir für Sie notfalls gerichtlich durch.
Sollte ich mein Zeugnis selbst formulieren?
In manchen Fällen gibt der überlastete Chef dem Mitarbeiter die Möglichkeit sein eigenes Zeugnis zu formulieren oder zumindest einen entsprechenden Vorschlag zu machen. Während dies auf der einen Seite eine riesige Chance darstellt, sollte man die Risiken dabei nicht unterschätzen. Selbst geschriebene Zeugnisse werden von Personalchefs nicht selten als solche erkannt und dann natürlich nur sehr eingeschränkt positiv gesehen. Gerade bei der Selbsterstellung ist eine kritische Prüfung des Entwurfs durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht daher sehr zu empfehlen. Es ist schon schlimm genug, wenn man eine Kritik im Zeugnis übersieht, noch viel ärgerlicher ist jedoch, wenn man Sie unbewusst selber schreibt.
Auf was habe ich als Arbeitnehmer Anspruch und wo sind die Grenzen?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Zeugnis. Einen bestimmten Wortlaut können Sie jedoch nicht einfordern. Der Arbeitgeber ist frei in der Formulierung, solange das Arbeitszeugnis richtig und klar ist. So gibt es zum Beispiel keinen Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel.
Im Allgemeinen gehen die Gerichte davon aus, dass Arbeitnehmer eine durchschnittliche Leistung erbringen. Daher müssen Sie, wenn Sie ein sehr gutes Zeugnis fordern, Belege für überdurchschnittliche Leistungen vorlegen. Umgekehrt trifft den Arbeitgeber die Beweislast, wenn er Ihnen ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Nach neuerer Rechtssprechung ist ein gutes Zeugnis heute der Durchschnitt. Aus unserer Erfahrung sind Arbeitgeber allerdings fast immer bereit, das Zeugnis in einem gewissen Maß nach den Wünschen des Arbeitnehmers anzupassen, wenn über einen Anwalt professionell und kompetent verhandelt wird.
Ihre Karriere kann von Ihrem Arbeitszeugnis abhängen.