Eine Abfindung ist Verhandlungssache.
Wir sorgen dafür, dass Sie das beste Ergebnis erzielen.
In den meisten Fällen lässt sich die Abfindung durch eine gute und rechtzeitige Beratung verbessern bzw. überhaupt erst erreichen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie fair behandelt werden, rufen Sie uns an.
Das sollten Sie wissen:
Was ist eine Abfindung?
Die Abfindung ist eine Zahlung, die einmalig vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleistet wird. Sie ist eine Entschädigung dafür, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert. Der Arbeitnehmer „verkauft“ sein Recht, weiterbeschäftigt zu werden. Je stärker dieses Recht ist, desto größer ist die Chance vom Arbeitgeber eine (höhere) Abfindung zu erhalten. Umgekehrt wird ein Arbeitnehmer ohne rechtlichen Bestandsschutz kaum mit einer Abfindung rechnen können.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass eine Kündigung immer eine Abfindung für den Arbeitnehmer auslöst. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht nur in den seltensten Fällen. Üblicherweise wird die Abfindung frei vereinbart.
Wie hoch ist die Abfindung?
Da die Höhe der Abfindung in den meisten Fällen mit dem Arbeitgeber verhandelt wird, existiert keine Tabelle oder Ähnliches, um die Höhe exakt zu bestimmen. Eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Abfindung existiert ebenfalls nicht. Allerdings hat sich eine Berechnungsformel etabliert, die jedoch nicht verbindlich ist. Dabei handelt es sich um die sogenannte „Regelabfindung“. Diese beläuft sich auf ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr. Ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten wird aufgerundet. Ein Arbeitgeber wird die Richtschnur der Regelabfindung nur überschreiten, wenn sein Interesse an einer Einigung sehr hoch ist.
Wir kennen die Spielregeln
Die Strategiefrage
Die Höhe der Abfindung orientiert sich häufig an den Prozessaussichten. Wenn der Arbeitgeber sich sehr sicher ist, dass die Kündigung vor Gericht auch Bestand hat, wird er allenfalls eine geringe Abfindung anbieten. Umgekehrt ist es für einen Arbeitgeber häufig attraktiver, dem Mitarbeiter eine hohe Abfindung anzubieten, wenn er sich einen langwierigen Prozess ersparen will, den er u.U. auch verlieren kann.
Sollte die Kündigung im Rechtsstreit nämlich als unwirksam gewertet werden, muss der Arbeitgeber den Lohn nachbezahlen, der seit dem Beendigungsdatum aus dem Kündigungsschreiben entstanden ist, obwohl der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht gearbeitet hat. Das Risiko steigt daher für den Arbeitgeber mit der Dauer des Prozesses. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage oder die Drohung damit ist also bereits ein entscheidender Punkt für die Zahlung einer Abfindung.
Ihre Chancen professionell und relistisch eingeschätzt!
Sie als Arbeitnehmer müssen Ihre Forderungen genau abwägen. Es ist immer möglich, dass eine Kündigung vor Gericht Bestand hat. Damit steht Ihnen dann überhaupt keine Abfindung zu. Außerdem entscheiden sich Arbeitgeber manchmal auch für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, wenn dessen Abfindungsforderung zu hoch erscheint.
Falls bereits eine Anschlussbeschäftigung besteht, ist die Abfindung eine Art zusätzlicher und steuerlich begünstigter Bonus. Viele Arbeitnehmer akzeptieren in diesem Fall ein Arbeitgeberangebot schneller, da sie nicht auf das Geld angewiesen sind und sich auf die neue Aufgabe konzentrieren können.
Darüber hinaus besteht für den Arbeitnehmer im Falle der Abfindung nicht das Risiko, an die Arbeitsstelle zurückkehren zu müssen, wo er in der Praxis einen schweren Stand haben könnte. In kleinen Unternehmen ist dieses Risiko höher als in größeren.
Bei der Forderung einer Abfindung sollte auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens in die Überlegungen einfließen. Wirtschaftlich schlecht gestellte Unternehmen können oft nur geringe Abfindungen anbieten. Dagegen werden von florierenden Unternehmen oft Abfindungen gezahlt, die weit über der Regelabfindung liegen.
Abfindung durch Vertrag - Wir verhandeln für Sie!
Viele Abfindungen werden außerhalb der gerichtlichen Verfahren durch einen Aufhebungsvertrag vereinbart. In diesem Fall bietet der Arbeitgeber an, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzulösen. Als Gegenleistung wird die Abfindung und andere zusätzliche Leistungen vereinbart. Eine Kündigung und ein damit evtl. einhergehender Rechtsstreit werden durch dieses Vorgehen vermieden.
Die andere Vertragsform, in der häufig eine Abfindung schriftlich bestätigt wird, ist der Abwicklungsvertrag. Hier hat der Arbeitgeber bereits gekündigt und es wird erst im Anschluss an die Kündigung vereinbart, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis abgewickelt wird.
In beiden Fällen sollten sich Arbeitnehmer vor der Unterschrift gut beraten lassen. Für einen Laien ist es sehr schwer zu beurteilen, ob das Angebot des Arbeitgebers wirklich attraktiv ist, oder ob evtl. eine wesentlich höhere Summe als Abfindung angemessen wäre. Dies gilt insbesondere, da die Abfindungshöhe sich nach den Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses bemisst, die nur von einem versierten Fachanwalt realistisch eingeschätzt werden können.
Die gesetzliche Abfindung
Der seltene Ausnahmefall – Seit 2004 ist eine Form der Abfindung auch im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankert. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber die Option, bereits mit der Kündigung eine Abfindung anzubieten. Nach dieser Regelung steht dem Arbeitnehmer automatisch die Regelabfindung von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung zu, falls er auf die Kündigungsschutzklage verzichtet. Dieses Angebot muss ausdrücklich vom Arbeitgeber unterbreitet werden.
Für den Arbeitnehmer besteht keine Verpflichtung, das Angebot anzunehmen. Er hat trotz des Abfindungsangebotes immer die Wahl, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen oder auch im Kündigungsschutzprozess eine höhere Abfindung zu fordern. Nimmt er das Angebot an und lässt die dreiwöchige Klagefrist verstreichen, erhält er automatisch die angebotene Abfindung (Regelabfindung s.o.).
Bei der gesetzlichen Abfindung handelt es sich um einen Sonderfall, der in der Praxis nicht sehr häufig vorkommt.
Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?
Sollte ein Vertrag mit einer Abfindung geschlossen werden, muss die Abfindung „für den Verlust des Arbeitsplatzes“ gezahlt werden. Falls in dem Vertrag z. B. „für geleistete Dienste“ festgehalten wird, ist die Abfindung ein verdecktes Arbeitsentgelt und damit sozialversicherungspflichtig. Eine gute Lösung aus Sicht des Arbeitnehmers ist z. B. die Kündigung des Arbeitgebers wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes und die vertragliche Vereinbarung einer Sozialabfindung.
Für den Arbeitnehmer ist es darüber hinaus wichtig, die gesetzlichen und tarifvertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu verhindern. Dieser Punkt ist natürlich nur bedeutsam, wenn der Arbeitnehmer finanziell auf das Arbeitslosengeld angewiesen ist, sich nicht selbstständig macht oder bereits eine neue Anstellung angetreten hat.
Vorsicht: Fälligkeit der Abfindung
Häufig wird eine Abfindung lange vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses vereinbart. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird diese Abfindung mit der Beendigung, also dem Austritt des Arbeitnehmers fällig. Falls der Arbeitnehmer vorher sterben sollte, entfällt der Anspruch auf die bereits vereinbarte Abfindung und die Erben gehen leer aus. Es empfiehlt sich also die Fälligkeit vorzuverlegen und nur die tatsächliche Auszahlung zum Beschäftigungsende zu vereinbaren.
Warum sollte ich mich von einem Anwalt beraten lassen?
Bei einer Abfindung sind sehr viele Punkte zu beachten. Ein kleiner Fehler kann bei den Verhandlungen um eine Abfindung und deren Gestaltung viel Geld kosten. Da die Abfindung und deren Höhe wesentlich vom Bestandsschutz und der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung abhängt, kann nur ein erfahrener Anwalt die Chancen und Risiken richtig einschätzen.
Neben der Abfindung selbst kann ein Anwalt Sie kompetent bei den begleitenden Verträgen wie Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag beraten. Hier spielen sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Problematiken eine Rolle, die ebenfalls von einem Laien schwer zu bewerten sind. Üblicherweise werden in diesem Zusammenhang auch Themen wie Resturlaub, Freistellung oder Arbeitszeugnis besprochen und evtl. in die Verträge mit aufgenommen. Dadurch wird insbesondere das Thema Verträge zu einer komplexen Fragestellung, bei der sich die Einschaltung eines Fachmanns sehr empfiehlt.
Schließlich ist der Verlust des Arbeitsplatzes häufig auch mit Emotionen verbunden. Gerade bei Abfindungsverhandlungen gilt es aber einen „kühlen Kopf zu bewahren“ und Gefühle beiseitezulassen. Ein Anwalt verhandelt ohne persönliche Betroffenheit und mit dem einzigen Ziel, ein maximal mögliches Ergebnis für Sie zu erreichen.
Wir empfehlen Ihnen daher, gerade beim Thema Abfindung eine kompetente Beratung. Damit stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Nachteile entstehen.
Das können wir für Sie tun
Ihnen steht eine (höhere) Abfindung zu?
Hier geht es um Ihr Geld! Wir setzen uns engagiert dafür ein, dass Sie eine faire Abfindung erhalten. Um den Erfolg sicherzustellen, setzen wir an verschiedenen Punkten an: