Rechtsanwalt für Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Der Begriff “allgemeines Strafrecht” ist nicht gesetzlich definiert. Man versteht darunter auf jeden Fall die im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches geregelten Fragen der Verjährung, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Notwehr und Schuld, Mittäterschaft oder Beihilfe. Besonders wichtig sind auch die Regelungen, die die Rechtsfolgen einer Straftat betreffen – beispielsweise Freiheits- oder Geldstrafe.
Teilweise werden unter diesem Begriff auch die Straftaten verstanden, die nicht in Nebengesetzen geregelt sind (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz usw.), sondern im Strafgesetzbuch selbst aufgeführt sind. Es handelt sich dabei unter anderem um die “klassischen” Delikte Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung.
Das Strafverfahren
Die Spielregeln muss man kennen
Das Strafrecht ist zweifellos das “schärfste Schwert des Staates”. Der Staat reagiert damit auf bestimmte Verhaltensweisen, die als gemeinschaftsschädlich angesehen werden. Die Folge sind oft heftige Eingriffe in die Grundrechte des Betroffenen (z. B. Haft), wenn diesem eine schuldhafte Begehung der Tat nachgewiesen werden kann. Er muss in diesen Fällen empfindliche Eingriffe in seine Freiheit und sein Vermögen hinnehmen.
Gerade auf dem Gebiet der Rechtsfolgen sind Einzelfragen für den Betroffenen oft von schicksalhafter Bedeutung: Kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden? Wie hoch wird eine Geldstrafe ausfallen? Lässt sich ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot vermeiden, um die berufliche Zukunft des Betroffenen nicht zu gefährden? Und wie steht es um die Einträge in das Führungszeugnis, die ebenfalls dramatische Auswirkungen auf das Leben eines Menschen haben können? Selbst bei einem Ersttäter werden Geldstrafen von über 90 Tagessätzen in einem Führungszeugnis vermerkt.
Auch wer einen Strafbefehl erhält, sollte unverzüglich handeln. Wenn die knappe Einspruchsfrist verstreicht, kommt es automatisch zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Häufige Themen:
Lassen Sie einen Spezialisten für sich arbeiten
Sie brauchen einen guten Anwalt
Das oben Gesagte macht deutlich, dass ein Strafverfahren – selbst wenn es sich auf eine vermeintlich geringfügige Verfehlung bezieht – nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf. Trotz der umfangreichen Garantien, die das Gesetz dem Beschuldigten in einem Strafverfahren gewährt, steht dieser, wegen seiner fehlenden juristischen Kenntnisse praktisch als schwächster Beteiligter da. Er hat noch nicht einmal das Akteneinsichtsrecht, das einem Strafverteidiger zusteht.
Ohne dieses Akteneinsichtsrecht ist jedoch der Aufbau einer effektiven und Erfolg versprechenden Prozessstrategie außerordentlich schwierig – um nicht zu sagen: unmöglich. Ein Rechtsanwalt, der dem Beschuldigten in diesem komplexen Verfahren zur Seite steht, kann dagegen ein optimales Ergebnis bewirken.
Gerichtsverhandlung vermeiden
Am besten kommt es erst gar nicht zum Prozess
Auch wenn es viele Kriminalfilme anders erscheinen lassen: Die hauptsächliche Arbeit eines Strafverteidigers erfolgt außerhalb des Gerichtssaals. Denn das vorrangige Ziel eines Anwalts ist es immer, einen gerichtlichen Prozess zu vermeiden. Dadurch werden die Unannehmlichkeiten vermieden, die ein öffentlicher Prozess mit sich bringt.
Die Wege zur Vermeidung einer öffentlichen Verhandlung sind vielfältig. Die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen ist in vielen Fällen die beste Lösung. Einstellungen kommen vor allem bei Taten in Betracht, die im unteren Bereich der rechtlichen Verfehlungen angesiedelt sind. In schwierigeren Fällen kann auch der Erlass eines Strafbefehls eine Hauptverhandlung vermeiden. Der Erfolg dieser Strategien steht und fällt immer mit einer klugen und geschickten Kommunikation des Rechtsanwalts vor allem mit der Staatsanwaltschaft im strafrechtlichen Vorverfahren.
Schweigerecht
Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt!
Das Recht des Beschuldigten, sich in einem Strafverfahren nicht zur Sache zu äußern, ist eine Errungenschaft des Rechtsstaates, die immer wieder unterschätzt wird. Es ist nur allzu natürlich, dass sich vor allem ein zu Unrecht Beschuldigter möglichst früh gegen die Vorwürfe wehren will, die ihm zur Last gelegt werden. Aber gerade bei spontanen Äußerungen bestehen große Gefahren. Als Betroffener weiß man selbst meist nicht, welche Informationen den Strafverfolgungsbehörden bereits vorliegen und welche Einzelheiten in juristischer Hinsicht von Bedeutung sind.
Fehler in diesem frühen Stadium eines Strafverfahrens können hinterher meist nur schwer wieder korrigiert werden. Niemals aber darf es Ihnen als Beschuldigten negativ ausgelegt werden, dass Sie von Ihrem verfassungsrechtlich garantierten Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen.
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