Strafrecht
Wir betreuen Fälle aus dem Strafrecht. Dabei steht sowohl das Allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht als auch das Verkehrsstrafrecht im Fokus unserer Tätigkeit. Durch diese Spezialisierung können Sie mit einer professionellen und erfahrenen Verteidigung rechnen. Wir vertreten unsere Mandanten flexibel im ganzen Bundesgebiet vor allen deutschen Amts- und Landgerichten. Dabei können Sie auch die Möglichkeit der Online- oder Telefonberatung nutzen.
Sie haben das Recht auf eine professionelle Strafverteidigung. In einem Ermittlungs- oder Strafverfahren können Sie jederzeit einen Anwalt hinzuzuziehen. Sobald Polizei, Steuer- oder Zollfahndung, Ihnen Fragen stellen, sollten Sie sofort Kontakt zu uns aufnehmen.
Schon im Ermittlungsverfahren kann Sie kompetente Hilfe durch einen versierten Verteidiger vor Schaden bewahren. Wir stehen Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt in dieser schwierigen Situation zur Seite und sichern Ihre Rechte.
Unsere Fachanwälte kennen sich bestens aus.
Bei uns sind Sie mit allen strafrechtlichen Fragestellungen und Problemen besten aufgehoben. Gerne setzen wir uns auch für Sie ein!
Häufige Fragen
Führerscheinentzug wegen Drogen
Drogen und Führerschein
Die Schnelltests zur Feststellung von Drogenkonsum sind in den letzten Jahren immer besser geworden. Deshalb kann bei Autofahrern, ähnlich wie bei Alkoholgenuss, sehr schnell festgestellt werden, ob Drogen konsumiert wurden. Wer bei einer Verkehrskontrolle mit dem Vorwurf konfrontiert wird, Drogen – welcher Art auch immer – genommen zu haben, weiß oft nicht, wie er in einer solchen Situation reagieren soll – und macht deshalb manchmal folgenschwere Fehler, die zum Führerscheinentzug wegen Drogen führen können.
Sie dürfen die Drogen nicht besessen haben
Generell gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Aussagen, die über die Feststellung Ihrer Personalien hinausgehen. Das Schweigen darf Ihnen nicht zur Last gelegt werden, aber mit einer unvorsichtigen Aussage können Sie sich schon ganz am Anfang viele Chancen verbauen. Ein Beispiel: Der bloße Konsum von Marihuana ist straflos. Wer sich aber bereits bei einer Polizeikontrolle zu einer Aussage hinreißen lässt, die auf einen – wenn auch nur kurzzeitigen – Besitz des Betäubungsmittels hindeutet, kann kaum noch mit einer Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts rechnen. Deshalb gilt hier in besonderem Maße: Schweigen ist Gold!
Promillegrenzen: wie viel ist erlaubt?
Für das Bußgeldverfahren sind verschiedene Grenzwerte von Bedeutung.
Bei einer Blutalkoholkonzentration bis 0,5 ‰ (Promille) wird kein Bußgeld verhängt, sofern Sie keine Fahrfehler begehen oder Ausfallserscheinungen sichtbar werden.
Ab 0,5 ‰ bis 1,1 ‰ begehen Sie (nur) eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, sofern keine Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit vorliegen. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit Bußgeld, Fahrverbot und 2 Punkten geahndet. Falls Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann (z. B. Schlangenlinien fahren, Unfall), müssen Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, da ab einer Grenze von 0,5 ‰ in Verbindung mit Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegt.
Bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 ‰ gelten Sie als unwiderlegt alkoholbedingt fahruntüchtig, d.h. absolut fahruntüchtig. Es wird auf jeden Fall ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet.
Spätestens ab 2,0 ‰ besteht die Möglichkeit, dass Ihnen das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Ab 3,0 ‰ gelten Sie in der Regel als schuldunfähig.
Bei der Frage nach Schuldunfähigkeit zählen neben der reinen Blutalkoholkonzentration auch die individuellen Begleitumstände. Wer sich jedoch betrinkt und anschließend eine rechtswidrige Tat begeht, kann wegen Vollrauschs nach § 323a StGB bestraft werden.
Für Fahrradfahrer gilt bei der Blutalkoholkonzentration nicht 1,1-‰ als Grenze, sondern 1,6-‰. Ansonsten gelten für Fahrradfahrer die gleichen Bedingungen wie für Autofahrer.
Wichtig: Ab einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1-‰ ist die MPU (auch unter dem Stichwort „Idiotentest“ bekannt) in Baden-Württemberg mittlerweile unumgänglich.
Mögliche Folgen einer Straftat
Das Strafrecht ist zweifellos das „schärfste Schwert des Staates“. Der Staat reagiert damit auf bestimmte Verhaltensweisen, die als gemeinschaftsschädlich angesehen werden. Die Folge sind oft heftige Eingriffe in die Grundrechte des Betroffenen (z. B. Haft), wenn diesem eine schuldhafte Begehung der Tat nachgewiesen werden kann. Er muss in diesen Fällen empfindliche Eingriffe in seine Freiheit und sein Vermögen hinnehmen.
Gerade auf dem Gebiet der Rechtsfolgen sind Einzelfragen für den Betroffenen oft von schicksalhafter Bedeutung: Kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden? Wie hoch wird eine Geldstrafe ausfallen? Lässt sich ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot vermeiden, um die berufliche Zukunft des Betroffenen nicht zu gefährden? Und wie steht es um die Einträge in das Führungszeugnis, die ebenfalls dramatische Auswirkungen auf das Leben eines Menschen haben können? Selbst bei einem Ersttäter werden Geldstrafen von über 90 Tagessätzen in einem Führungszeugnis vermerkt.
Auch wer einen Strafbefehl erhält, sollte unverzüglich handeln. Wenn die knappe Einspruchsfrist verstreicht, kommt es automatisch zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
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